Abmahnung: Kanzlei Schiedermair für Ferrero Deutschland GmbH | Markenrecht
06.04.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (77 mal gelesen)
Die Kanzlei Schiedermair spricht für die Ferrero Deutschland GmbH eine markenrechtliche Abmahnung aus.
Die Kanzlei Schiedermair aus Frankfurt am Main spricht für die Ferrero Deutschland GmbH, ebenfalls aus Frankfurt, eine markenrechtliche Abmahnung aus.
Über Ferrero:
Ferrero ist ein italienischer Süßwarenhersteller, welcher seine Produkte nach eigenen Angaben in über 170 Ländern vertreibt. Der Sitz der Hauptgesellschaft Ferrero S.p.A. befindet sich in Alba, Italien. In Deutschland ist Ferrero durch die Ferrero Deutschland GmbH mit Sitz in Stadtallendorf vertreten.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird seitens der Schiedermair Rechtsanwälte vorgeworfen, durch sein Handeln verschiedene Markenrechte der Ferrero-Gruppe verletzt zu haben. Unter den verletzten Marken befinden sich unter anderem die bekannten Marken "Kinderschokolade" und "Schoko Bons". Zudem wird dem Abgemahnte eine Irreführung gemäß § 5 UWG vorgeworfen.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der Abgemahnte wird von den Schiedermair Rechtsanwälten aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Eine solche Erklärung sieht für den Fall zukünftiger Verstöße die Zahlung einer festen Vertragsstrafe an den Abmahnenden vor.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Kanzlei Schiedermair aus Frankfurt am Main spricht für die Ferrero Deutschland GmbH, ebenfalls aus Frankfurt, eine markenrechtliche Abmahnung aus.
Über Ferrero:
Ferrero ist ein italienischer Süßwarenhersteller, welcher seine Produkte nach eigenen Angaben in über 170 Ländern vertreibt. Der Sitz der Hauptgesellschaft Ferrero S.p.A. befindet sich in Alba, Italien. In Deutschland ist Ferrero durch die Ferrero Deutschland GmbH mit Sitz in Stadtallendorf vertreten.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird seitens der Schiedermair Rechtsanwälte vorgeworfen, durch sein Handeln verschiedene Markenrechte der Ferrero-Gruppe verletzt zu haben. Unter den verletzten Marken befinden sich unter anderem die bekannten Marken "Kinderschokolade" und "Schoko Bons". Zudem wird dem Abgemahnte eine Irreführung gemäß § 5 UWG vorgeworfen.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der Abgemahnte wird von den Schiedermair Rechtsanwälten aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Eine solche Erklärung sieht für den Fall zukünftiger Verstöße die Zahlung einer festen Vertragsstrafe an den Abmahnenden vor.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.