Abmahnung: Kanzlei Schroeder mahnt erneut für Ernst Westphal e.K. ab | eBay
01.02.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (63 mal gelesen)
Die Kanzlei Schroeder mahnt erneut für die Ernst Westphal e.K. wegen Irreführung über die Eigenschaft als privater Verkäufer, einen Wettbewerbsverstoß ab.
Die Kanzlei Schroeder aus Kiel mahnt erneut für die Ernst Westphal e.K. aus Hamburg wegen Irreführung über die Eigenschaft als privater Verkäufer, einen Wettbewerbsverstoß ab.
Über die Ernst Westphal e.K.:
Die Ernst Westphal e.K. aus Hamburg ist nach eigenen Angaben Norddeutschlands größtes und ältestes Fachgeschäft für Uhrenersatzteile und Uhrmacher-Bedarf. Neben Uhren vertreibt die Ernst Westphal e.K. auch Schmuck und Pflegemittel für Edelmetalle. Die Ernst Westphal e.K. bietet ihre Waren über einen eigenen Online-Shop im Internet an.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen auf Onlinemarktplätzen (wie z.B. eBay) als Privatperson aufgetreten zu sein, in Wirklichkeit allerdings gewerblichen Handel zu treiben.
Dies wird damit begründet, dass die Anzahl der eingestellten eBay Angebote aus dem Produktbereich "Uhren als Neuware", das Handeln im privaten Maß erheblich übersteige.
Die Kanzlei Schroeder fordert in der Abmahnung die Erstattung der Abmahnkosten gemäß § 12 UWG in Höhe von 745,40 Euro (nach einem Streitwert von 10.000 Euro). Zudem wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, welche für jeden zukünftigen Verstoß eine Vertragsstrafe vorsieht.
Wer Abmahngefährdet ist:
Abmahngefährdet sind vor allem Online-Händler, die Waren gleicher oder ähnlicher Produktgruppen (Uhren als Neuware) auf Onlinemarktplätzen (wie z.B. eBay, Amazon) in großer Stückzahl anbieten.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Kanzlei Schroeder aus Kiel mahnt erneut für die Ernst Westphal e.K. aus Hamburg wegen Irreführung über die Eigenschaft als privater Verkäufer, einen Wettbewerbsverstoß ab.
Über die Ernst Westphal e.K.:
Die Ernst Westphal e.K. aus Hamburg ist nach eigenen Angaben Norddeutschlands größtes und ältestes Fachgeschäft für Uhrenersatzteile und Uhrmacher-Bedarf. Neben Uhren vertreibt die Ernst Westphal e.K. auch Schmuck und Pflegemittel für Edelmetalle. Die Ernst Westphal e.K. bietet ihre Waren über einen eigenen Online-Shop im Internet an.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen auf Onlinemarktplätzen (wie z.B. eBay) als Privatperson aufgetreten zu sein, in Wirklichkeit allerdings gewerblichen Handel zu treiben.
Dies wird damit begründet, dass die Anzahl der eingestellten eBay Angebote aus dem Produktbereich "Uhren als Neuware", das Handeln im privaten Maß erheblich übersteige.
Die Kanzlei Schroeder fordert in der Abmahnung die Erstattung der Abmahnkosten gemäß § 12 UWG in Höhe von 745,40 Euro (nach einem Streitwert von 10.000 Euro). Zudem wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, welche für jeden zukünftigen Verstoß eine Vertragsstrafe vorsieht.
Wer Abmahngefährdet ist:
Abmahngefährdet sind vor allem Online-Händler, die Waren gleicher oder ähnlicher Produktgruppen (Uhren als Neuware) auf Onlinemarktplätzen (wie z.B. eBay, Amazon) in großer Stückzahl anbieten.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.