Abmahnung Kanzlei BluePort Legal | 1. FC Union Berlin
20.10.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (71 mal gelesen)
Die Kanzlei BluePort Legal verschickt eine markenrechtliche Abmahnung für den 1. FC Union Berlin e.V.
Es wird darüber berichtet, dass die Kanzlei BluePort Legal aus Hamburg erneut für den 1. FC Union Berlin e.V. eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung verschickt hat.
Inhalt der Abmahnung:
Der Abgemahnte soll auf eBay einen Artikel zum Kauf angeboten haben. Es sollen Aufkleber/Sticker angeboten worden sein, die das bekannte Emblem zeigen. Zudem soll der Artikel mit der Bezeichnung „Union Berlin“ beworben worden sein. Abgemahnt wird somit die Verwendung der Marke „1.FC Union Berlin“ sowie die Verwendung des Vereinslogos.
Der 1. FC Berlin Union Berlin e.V. ist die Inhaberin der Wortmarke „1. FC Union Berlin“ und ist unter der Registernummer 302010056771 bei dem Deutschen Patent- und Markenamt geschützt. Die Wort- Bildmarke ist unter der Registernummer 302010056770 eingetragen.
Folglich wird eine Markenrechtsverletzung geltend gemacht.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund der Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Auskunft über die Art und Umfang der Verwendung der Marke verlangt. Darüber hinaus werden ein Schadensersatz sowie die entstandenen Abmahnkosten begehrt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Es wird darüber berichtet, dass die Kanzlei BluePort Legal aus Hamburg erneut für den 1. FC Union Berlin e.V. eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung verschickt hat.
Inhalt der Abmahnung:
Der Abgemahnte soll auf eBay einen Artikel zum Kauf angeboten haben. Es sollen Aufkleber/Sticker angeboten worden sein, die das bekannte Emblem zeigen. Zudem soll der Artikel mit der Bezeichnung „Union Berlin“ beworben worden sein. Abgemahnt wird somit die Verwendung der Marke „1.FC Union Berlin“ sowie die Verwendung des Vereinslogos.
Der 1. FC Berlin Union Berlin e.V. ist die Inhaberin der Wortmarke „1. FC Union Berlin“ und ist unter der Registernummer 302010056771 bei dem Deutschen Patent- und Markenamt geschützt. Die Wort- Bildmarke ist unter der Registernummer 302010056770 eingetragen.
Folglich wird eine Markenrechtsverletzung geltend gemacht.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund der Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Auskunft über die Art und Umfang der Verwendung der Marke verlangt. Darüber hinaus werden ein Schadensersatz sowie die entstandenen Abmahnkosten begehrt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.