Filesharing Abmahnung | Frommer Legal wegen "Shazam!"

15.11.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (50 mal gelesen)
Die Kanzlei Frommer Legal verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film "Shazam!".

Die Kanzlei Frommer Legal aus München (vormals Waldorf Frommer) verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film "Shazam!"

Über den Film "Shazam!":

Der Film "Shazam!" ist eine Comicverfilmung über die fiktive Figur Captain Marvel aus den DC Comics aus dem Jahr 2019.  Der Film kam am 04. April 2019 in die deutschen und am 05. April 2019 in die amerikanischen Kinos.


Der Film "Shazam!" handelt von dem 14-jährigen Billy Batson. Er ist ein Waisenjunge und lebt bei einer Pflegefamilie. Doch als er eines Tages auf einen jahrhundertealten Magier trifft, verleiht ihm dieser eine mysteriöse Macht. Fortan kann sich Billy, wenn er das Wort SHAZAM! ruft, in den erwachsenen Superhelden Shazam verwandeln. Plötzlich steckt er nicht nur in dem Körper eines durchtrainierten Hünen, sondern hat nahezu gottgleiche Superkräfte. Überschwänglich und etwas leichtsinnig geht Billy daran, gemeinsam mit seinem Freund Freddy seine neu gewonnenen Fähigkeiten als Shazam auszuprobieren, und tatsächlich ist es gar nicht so einfach, Superstärke, Fliegen und Blitze zu kontrollieren. Doch bald muss er seine Kräfte für mehr einsetzen als die Schule zu schwänzen. Denn in der Gestalt von Dr. Thaddeus Sivana naht eine tödliche Gefahr und nur Billy kann den Bösewicht stoppen.

Inhalt und Forderungen der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films "Shazam!" vorgeworfen.

Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Die Kosten belaufen sich vorliegend auf 938,50 Euro.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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