Filesharing Abmahnung: NIMROD für Kalypso Media Group GmbH | Railway Empire 2

29.05.2024, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (90 mal gelesen)
Die Kanzlei NIMROD mahnt für die Kalypso Media Group GmbH mit dem Vorwurf des Filesharings am Computerspiel „Railway Empire 2“ ab.

Die Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte Bockslaff Kupferberg GbR aus Berlin vertritt erneut die Interessen der Kalypso Media Group GmbH aus Worms. Die Rechtsanwälte verschickten wiederholt ein Schreiben, mit welchem der Vorwurf des Filesharings am Computerspiel „Railway Empire 2“ erhoben wird.

 
Wir hatten in der Vergangenheit bereits über ähnliche Abmahnungen der NIMROD Rechtsanwälte wegen Filesharing-Vorwürfen bezüglich „Railway Empire“ und „Railway Empire 2“ berichtet.

 
Über das Spiel „Railway Empire 2“:

Das Spiel „Railway Empire 2“ ist ein sogenanntes „Tycoon-Simulationsspiel“. Man spielt einen Eisenbahnunternehmer im 19. Jahrhundert. Das Ziel des Spiels ist es, eine florierende Eisenbahngesellschaft aufzubauen.

 
Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, das Spiel „Railway Empire 2“ illegal hoch- und heruntergeladen zu haben. Hierfür sollen Internettauschbörsen auch bezeichnet als Filesharingnetzwerke genutzt worden sein.

Ohne Erlaubnis der Kalypso Media Group sei dies nicht erlaubt.

Demnach verletzen diese Down-/Uploads die Urheberrechte der Kalypso Media Group GmbH.

Etwaige Unterlassung- und Schadensersatzansprüche, die gem. § 97 UrhG daraus entstünden, möchte die Kalypso Media Group nun geltend machen.

 
Forderungen der Abmahnung:

Aufgrund der vorgeworfenen vermeintlichen Rechtsverletzung wird von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Zudem soll der Abgemahnte einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 850,00 Euro zahlen.

 
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (Peer-to-Peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

 
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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