Berechtigungsanfrage | BVB Merchandising GmbH

16.12.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (58 mal gelesen)
Die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Kollegen soll für die BVB Merchandising GmbH eine Berechtigungsanfrage verschickt haben.

Es wird darüber berichtet, dass die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Kollegen aus München im Auftrag der BVB Merchandising GmbH eine Berechtigungsanfrage wegen einer Markenrechtsverletzung verschickt haben soll.

Inhalt der Berechtigungsanfrage:

Der BVB Merchandising GmbH soll mögliche Markenrechtsverletzungen aufgefallen sein. Aufgrund dessen wurden Berechtigungsanfragen verschickt.

Die BVB Merchandising GmbH sei die Inhaberin der Marken „BVB 09“ und „Borussia Dortmund“. Die Empfänger der Berechtigungsanfragen werden aufgefordert zu erklären, wieso sie im Internet mit Marken der BVB Merchandising GmbH werben.

In der Vergangenheit wurde auf den folgenden Internetseiten schon vermehrt über Abmahnungen der BVB Merchandising GmbH berichtet:

https://ra-herrle.de/2021/09/03/abmahnung-bvb-merchandising-gmbh/

https://ra-herrle.de/2021/06/03/rechtsanwaelte-dres-lohner-fischer-igwecks-collegen-mahnen-fuer-bvb-merchandising-gmbh-ab/

https://ra-herrle.de/2021/03/02/abmahnung-bvb-merchandising-gmbh-laesst-wegen-markenrechtsverletzungen-abmahnen-ebay/

Forderung aus der Berechtigungsanfrage:

Die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Kollegen verlangen keine Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, da keine Abmahnung, sondern eine Berechtigungsanfrage verschickt wurde. Es wird jedoch eine Aufklärung/Auskunft über die mögliche Markenrechtsverletzung gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung/Berechtigungsanfrage erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung/Berechtigungsanfrage betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung/Berechtigungsanfrage betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung/Berechtigungsanfrage.

 

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