Abmahnung der Kanzlei CBH wegen der Markenverwendung "ESHA"
02.09.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (190 mal gelesen)
Die Kanzlei CBH verschickt für die Fast Fashion Brands GmbH eine markenrechtliche Abmahnung.
Die Kanzlei CBH aus Hamburg verschickt erneut für die Fast Fashion Brands GmbH, ebenfalls aus Hamburg, Abmahnungen wegen einer Markenrechtsverletzung.
Inhalt der Abmahnung:
Der/Die Abgemahnte betreibt einen Onlineshop. Ihm/Ihr wird vorgeworfen auf diesem Onlineshop Produkte zum Kauf angeboten und mit der Marke „ESHA“ beworben sowie beschrieben zu haben.
„ESHA“ stellt eine geschützte Marke dar. Die ausschließliche Lizenznehmerin ist diesbezüglich die Fast Fashion Brands GmbH. Der/Die Abgemahnte habe ohne Zustimmung der GmbH die Marke „ESHA“ verwendet.
Folglich wird gegen dem/der Abgemahnten eine Markenrechtsverletzung an der DE-Marke 30 2016 023 794 geltend gemacht.
Forderung der Abmahnung:
Aufgrund der Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Auskunft über Art und Umfang der Verwendung der Marke „ESHA“ in dem Onlineshop verlangt. Darüber hinaus werden ein Schadensersatz und die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Zuletzt werden zudem die Kosten für den Testkauf begehrt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Kanzlei CBH aus Hamburg verschickt erneut für die Fast Fashion Brands GmbH, ebenfalls aus Hamburg, Abmahnungen wegen einer Markenrechtsverletzung.
Inhalt der Abmahnung:
Der/Die Abgemahnte betreibt einen Onlineshop. Ihm/Ihr wird vorgeworfen auf diesem Onlineshop Produkte zum Kauf angeboten und mit der Marke „ESHA“ beworben sowie beschrieben zu haben.
„ESHA“ stellt eine geschützte Marke dar. Die ausschließliche Lizenznehmerin ist diesbezüglich die Fast Fashion Brands GmbH. Der/Die Abgemahnte habe ohne Zustimmung der GmbH die Marke „ESHA“ verwendet.
Folglich wird gegen dem/der Abgemahnten eine Markenrechtsverletzung an der DE-Marke 30 2016 023 794 geltend gemacht.
Forderung der Abmahnung:
Aufgrund der Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Auskunft über Art und Umfang der Verwendung der Marke „ESHA“ in dem Onlineshop verlangt. Darüber hinaus werden ein Schadensersatz und die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Zuletzt werden zudem die Kosten für den Testkauf begehrt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.