Abmahnung der Ruhrkanzlei | Tickets Werder Bremen
17.09.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (74 mal gelesen)
Die Ruhrkanzlei verschickt eine Abmahnung wegen des Weiterverkaufs von Tickets von Werder Bremen.
Die Ruhrkanzlei aus Dortmund verschickt für die SV Werder Bremen GmbH & Co. KG eine Abmahnung wegen des Weiterverkaufs von Tickets.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er Tickets von Werder Bremen auf der Plattform eBay Kleinanzeigen zum Kauf angeboten und damit gegen die Allgemeinen Ticket Bedingungen (ATGB) verstoßen haben soll.
Werder Bremen habe ein Interesse daran den Schwarzhandel mit Tickets für die Bundesliga zu unterbinden. In der Abmahnung heißt es, dass dieses Interesse gerade während der Corona Pandemie erforderlich ist um die Stadionbesucher zu schützen.
Privatverkäufe sind nach den ATGB in der Regel unzulässig. Ein ausschließliches Verbot gibt es diesbezüglich allerdings nicht. Ein etwaiger Verkauf ist lediglich zulässig, wenn er auf der offiziellen Zweitmarktplattform des Clubs abgewickelt wird.
Der Abgemahnte soll folglich mit dem Verkauf gegen die Allgemeinen Ticket Bedingungen verstoßen haben.
Es wurden in der Vergangenheit vermehrt Abmahnungen im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co. KG versendet. Auf der folgenden Internetseite wurde bereits über eine Abmahnung wegen des unerlaubten Weiterverkaufs von Tickets berichtet:
https://ra-herrle.de/2020/03/28/abmahnung-von-werder-bremen-durch-die-kanzlei-becker-haumann-gursky-wegen-unerlaubtem-ticket-weiterverkauf/
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund des unzulässigen Weiterverkaufs wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus wird eine Vertragsstrafe begehrt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Ruhrkanzlei aus Dortmund verschickt für die SV Werder Bremen GmbH & Co. KG eine Abmahnung wegen des Weiterverkaufs von Tickets.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er Tickets von Werder Bremen auf der Plattform eBay Kleinanzeigen zum Kauf angeboten und damit gegen die Allgemeinen Ticket Bedingungen (ATGB) verstoßen haben soll.
Werder Bremen habe ein Interesse daran den Schwarzhandel mit Tickets für die Bundesliga zu unterbinden. In der Abmahnung heißt es, dass dieses Interesse gerade während der Corona Pandemie erforderlich ist um die Stadionbesucher zu schützen.
Privatverkäufe sind nach den ATGB in der Regel unzulässig. Ein ausschließliches Verbot gibt es diesbezüglich allerdings nicht. Ein etwaiger Verkauf ist lediglich zulässig, wenn er auf der offiziellen Zweitmarktplattform des Clubs abgewickelt wird.
Der Abgemahnte soll folglich mit dem Verkauf gegen die Allgemeinen Ticket Bedingungen verstoßen haben.
Es wurden in der Vergangenheit vermehrt Abmahnungen im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co. KG versendet. Auf der folgenden Internetseite wurde bereits über eine Abmahnung wegen des unerlaubten Weiterverkaufs von Tickets berichtet:
https://ra-herrle.de/2020/03/28/abmahnung-von-werder-bremen-durch-die-kanzlei-becker-haumann-gursky-wegen-unerlaubtem-ticket-weiterverkauf/
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund des unzulässigen Weiterverkaufs wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus wird eine Vertragsstrafe begehrt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.