Abmahnung: RA Hämmerling für Jörg Hofmann | Urheberrecht Bildnutzung

29.09.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (65 mal gelesen)
Die Rechtsanwaltskanzlei Hämmerling mahnt für Herrn Jörg Hofmann einen eBay- Verkäufer wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an Lichtbildern ab.

Die Rechtsanwaltskanzlei Hämmerling aus Hamburg mahnt für Herrn Jörg Hofmann aus Henstedt-Ulzburg einen eBay- Verkäufer wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an Lichtbildern ab.

Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird seitens der Kanzlei Hämmerling vorgeworfen, dass er auf eBay ein Bierglas zum Kauf angeboten haben soll. Zum Bewerben des Bierglases soll der Abgemahnte ein Foto in der eBay Anzeige verwendet haben, welches ein Bierglas zeigt. Urheber dieses Fotos soll Herr Jörg Hofmann sein. Herr Hofmann halte die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem streitgegenständlichen Foto. Der Abgemahnte habe nie eine Lizenz oder sonstige Erlaubnis zur Nutzung des Fotos gehabt. Durch das Veröffentlichen des Fotos in der eBay Anzeige, habe der Abgemahnte das Foto gemäß § 19a UrhG öffentlich zugänglich gemacht und es gemäß § 16 UrhG vervielfältigt. Zudem fehle eine Nennung des Urhebers. Somit liege eine Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts aus § 13 UrhG vor.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der abgemahnte eBay Verkäufer wird von der Kanzlei Hämmerling aufgefordert die Nutzung des Bildmaterials umgehend zu unterlassen und das Bild aus dem Internet und von seinem Computer zu entfernen. Zudem soll der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Zudem wird ein umfassender Auskunftsanspruch bezüglich der Herkunft und der Nutzung des Bildes geltend gemacht. Außerdem wird ein Lizenzschadensersatz für die unberechtigte Bildnutzung verlangt. Dieser beläuft sich auf insgesamt 594,00 Euro. Auch die Abmahnkosten und Recherchekosten soll der Abgemahnte zahlen. Insgesamt wird die Zahlung von 1.392,78 Euro verlangt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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