Bleischwitz & Schierer für Immolox UG

31.12.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (56 mal gelesen)
Abmahnung: Bleischwitz & Schierer für Immolox UG wegen Verstoß gegen PAngV und Wettbewerbsrecht

Die Bleischwitz & Schierer Anwaltssozietät aus Bremen vertritt die Interessen der Immolox UG, ebenfalls aus Bremen. Die Rechtsanwälte verschickten nun ein Schreiben, mit welchem der Verstoß gegen die Preisangabenverordnung und das Wettbewerbsrecht abgemahnt werden soll.

Inhalt der Abmahnung:

Zunächst wird in der Abmahnung ausgeführt, dass sowohl der Abgemahnte, also auch die Immolox UG im Nord- und Ostseeraum Ferienwohnung vermittelt und auch selbst vermietet. Somit stünden die beiden Seiten in einem direkten und konkreten Wettbewerbsverhältnis im Sinne des §8 Abs. 3 Nr. 1 UWG.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er neben einer fehlenden Angabe eines Impressums und einer Datenschutzerklärung ebenfalls gegen die Preisangabenverordnung verstoßen habe. In §1 Abs. 1 PAngV ist es erforderlich, dass neben den Übernachtungskosten und der Endreinigungspauschale separat ebenfalls ein Endpreis angegeben werden soll. Der Endpreis setzt sich aus den Übernachtungskosten einschließlihc der Endreinigungspauschale zusammen. Diesen Endpreis habe der Abgemahnte jedoch nicht angegeben, somit gegen die Preisangabenverordnung verstoßen und habe sich zeitgleich auch wettbewerbswidrig verhalten.

Forderungen aus der Abmahnung:

Die Rechtsanwälte machen für ihre Mandantin einen Unterlassungsanspruch sowie einen Schadensersatzanspruch geltend. Zur Berechnung des Schadensersatzes wird ein Auskunftsanspruch geltend gemacht. Es wird ebenfalls eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert sowie die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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