Abmahnung der Kanzlei Sievers & Kollegen für Angelika Antl
18.08.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (59 mal gelesen)
Die Kanzlei Sievers & Kollegen verschickt für Angelika Antl eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung.
Die Kanzlei Sievers & Kollegen aus Berlin verschickt im Auftrag von Frau Angelika Antl eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung.
Inhalt der Abmahnung:
Der Abgemahnten wird vorgeworfen eine Fotografie unerlaubt verwendet zu haben. Die Urheberin dieses Bildes soll Angelika Antl sein.
Das Bildmaterial soll auf der Plattform Facebook von der Abgemahnten aufgetaucht sein. Darüber hinaus soll das Bildmaterial ebenfalls auf der Social Media Plattform Instagram veröffentlicht worden sein. Die Abgemahnte hat bezüglich der Veröffentlichung und der Verwendung der Fotografie keine Lizenz erworben. Das ausschließliche Nutzungsrecht obliegt angeblich Angelika Antl und der Verwertung des Bildes sei nicht zugestimmt wurden.
Forderung der Abmahnung:
Aufgrund der Urheberrechtsverletzung an der Fotografie wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus wird eine Auskunft über Art, Umfang und der Dauer der Veröffentlichung des Bildmaterials begehrt. Schließlich macht Angelika Antl ein Schadensersatzanspruch geltend.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Kanzlei Sievers & Kollegen aus Berlin verschickt im Auftrag von Frau Angelika Antl eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung.
Inhalt der Abmahnung:
Der Abgemahnten wird vorgeworfen eine Fotografie unerlaubt verwendet zu haben. Die Urheberin dieses Bildes soll Angelika Antl sein.
Das Bildmaterial soll auf der Plattform Facebook von der Abgemahnten aufgetaucht sein. Darüber hinaus soll das Bildmaterial ebenfalls auf der Social Media Plattform Instagram veröffentlicht worden sein. Die Abgemahnte hat bezüglich der Veröffentlichung und der Verwendung der Fotografie keine Lizenz erworben. Das ausschließliche Nutzungsrecht obliegt angeblich Angelika Antl und der Verwertung des Bildes sei nicht zugestimmt wurden.
Forderung der Abmahnung:
Aufgrund der Urheberrechtsverletzung an der Fotografie wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus wird eine Auskunft über Art, Umfang und der Dauer der Veröffentlichung des Bildmaterials begehrt. Schließlich macht Angelika Antl ein Schadensersatzanspruch geltend.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.