Abmahnung: IDO .e.V. mahnt Händler ab | Wettbewerbsrecht

26.04.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (64 mal gelesen)
Der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (kurz IDO e.V.) mahnt einen Händler wettbewerbsrechtlich ab.

Der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (kurz IDO e.V.) mahnt einen Händler wegen diverser angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, wettbewerbsrechtlich ab.

Über den IDO e.V.:

Der IDO e.V. ist nach eigenen Angaben ein rechtsfähiger Verband, welcher die Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen im Sinne des § 8 III Nr. 2 UWG verfolgt. Dem IDO e.V. sollen laut Abmahnung etwa 2.750 unmittelbare Mitglieder angehören. Bei den Mitgliedern soll es sich um Unternehmen verschiedenster Art Handeln. Insbesondere Online-Shops, Online-Warenhäuser, Apotheken etc. sind Mitglieder des IDO e.V.. Neben den unmittelbaren Mitgliedern, soll dem Verein auch eine Vielzahl mittelbarer Mitgliedern angehören. Der Verein IDO e.V. leitet seine Abmahnbefugnis aus § 8 III Nr. 2 UWG ab. 

Inhalt der Abmahnung:

Der IDO e.V. mahnt den betroffenen Händler wegen einer Vielzahl angeblicher wettbewerbsrechtlicher Verstöße ab. Dazu gehört unter anderem die Verwendung der Formulierung "versicherter Versand". Zudem soll der abgemahnte Händler keine konkrete Benennung von Auslandsversandkosten vorgenommen haben und keine Angabe über das Registergericht gemacht haben. Auch sollen bei seinen Produkten die Grundpreisangaben fehlen

Forderungen aus der Abmahnung:

Der abgemahnte Händler wird vom IDO e.V. aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine solche vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung sieht für zukünftige Verstöße die Zahlung einer festen Vertragsstrafe an den Abmahnenden (hier: IDO e.V.) vor. Zudem soll der abgemahnte Händler eine Kostenpauschale in Höhe von 232,05 Euro erstatten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Carsten Herrle
Weitere Rechtstipps (1457)

Anschrift
Harmsstraße 83
24114 Kiel
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Mobil:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Carsten Herrle

Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Carsten Herrle
Weitere Rechtstipps (1457)

Anschrift
Harmsstraße 83
24114 Kiel
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Mobil:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Carsten Herrle