Abmahnung: Rechtsanwalts- und Patentanwaltssozietät für Herr Udo Beger | Patentverletzung

20.11.2024, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (27 mal gelesen)
Rechtsanwalts- und Patentanwaltssozietät mahnt für Herr Udo Beger mit dem Vorwurf einer Patentverletzung durch den Verkauf von Kinder- oder Puppenwagen ab.

Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung im Auftrag des Herr Udo Beger mit dem Vorwurf einer Patentverletzung durch den Verkauf von Kinder- oder Puppenwagen.

Der Mandant sei, eigenen Angaben zufolge, Inhaber des europäischen Patents mit Schutzerstreckung auf Deutschland EP000001795424B1 mit dem Titel „Umwandelbarer Sitz-Liegeeinsatz für Kinder- oder Puppenwagen“.




Inhalt der Abmahnung:


Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, auf eBay Kinderwagen mit der Bezeichnung „Kinderwagen 3 in 1“ beworben und vertrieben zu haben.

Dies würde die Patentrechte von Herr Berger verletzen, da „diese Kinderwagen wortsinngemäß von den Merkmalen des europäischen Patentes des Mandanten Gebrauch macht.“




Forderungen aus der Abmahnung:

Vom Abgemahnten wird die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten gefordert.

Die Kosten für den Rechtsanwalt und die Patentanwältin sind jeweils nach 1,8-facher Geschäftsgebühr für einen angesetzten Streitwert i.H.v. 100.000,00 Euro berechnet was einen zuzahlenden Betrag nur für den Ersatz der Anwaltskosten von 7.137,62 Euro ergibt.

Des Weiteren soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, mit einer Vertragsstrafe von 5.100 Euro unterzeichnet werden.

Auskünfte in Bezug auf Angebotsmengen und -zeiten, Angaben zu Lieferungen, Werbung sowie Gestehungskosten und Gewinn sollen erteilt werden.




Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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