Filesharing Abmahnung: Frommer Legal | Film "Cry Macho"

24.01.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (53 mal gelesen)
Die Kanzlei Frommer Legal verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film "Cry Macho".

Die Kanzlei Frommer Legal aus München (vormals Waldorf Frommer) verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film "Cry Macho"

Über den Film "Cry Macho":

Der Film "Cry Macho" ist ein US-amerikanisches Filmdrama aus dem Jahr 2021. Der Film kam im Oktober 2021 in die deutschen Kinos. Regie führte Clint Eastwood. 


Der Film "Cry Macho" handelt von einem ehemaligen Rodeoreiter. Er nimmt im Jahr 1978 einen Job bei einem früheren Vorgesetzten an. Er soll seinen Sohn nach Hause holen. Der Junge wohnt bisher bei seiner alkoholkranken Mutter in Mexiko. Der einst erfolgreiche Sportler und gescheiterte Pferdezüchter freundet sich mit dem Jungen an. Die beiden haben eine anstrengende Reise durch das ländliche Mexiko vor sich. Der Junge lernt, was es bedeutet, ein guter Mensch zu sein.

Inhalt und Forderungen der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films "Cry Macho" vorgeworfen.

Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Die Kosten belaufen sich vorliegend auf 938,50 Euro.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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