Abmahnung des IDO Interessenverbandes (eBay, Amazon) wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht
24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (91 mal gelesen)
Abmahnung des IDO Interessenverbandes (eBay, Amazon) wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht
Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. verschickte als Wettbewerbsverband an mehrere Onlinehändler per Abmahnung den Hinweis auf mögliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht.
Konkret lauten die Vorwürfe des IDO Interessenverbandes an die von der Abmahnung Betroffenen:
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. verschickte als Wettbewerbsverband an mehrere Onlinehändler per Abmahnung den Hinweis auf mögliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht.
Konkret lauten die Vorwürfe des IDO Interessenverbandes an die von der Abmahnung Betroffenen:
- Kein aktiver Link zur OS- Plattform (EU-Streitschlichtungsplattform)
- Keine Widerrufsbelehrung
- Kein Muster-Widerrufsformular
- Verwenden einer Klausel zur ausschließlichen Geltung der AGB
- Keine Belehrung über die Vertragstextspeicherung
- Verstöße gegen Preisangabenverordnug (PANGVO)
- Abgabe einer stafbewehrten Unterlassungserklärung
- Kostenerstattung für die Abmahnung
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.