Abmahnung: RAe Lentze Stopper für EHF | unerlaubter Ticket-Weiterverkauf
18.01.2024, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (109 mal gelesen)
Die Kanzlei Lentze Stopper Rechtsanwälte PartGmbB mahnte im Auftrag der Europäische Handballföderation einen Verkäufer auf der Internetplattform "Kleinanzeigen" ab. Dieser soll unerlaubt Tickets für die aktuelle Handball-Europameisterschaft weiterverkauft haben.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, durch den Weiterverkauf der Tickets gegen die für den Verkauf von Tickets geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen zu haben. Aus diesen ergeben sich Einschränkungen hinsichtlich der Zulässigkeit des Weiterverkaufs von Tickets. Dem Abgemahnten wird dementsprechend insbesondere das öffentliche Anbieten der Tickets bei Kleinanzeigen vorgeworfen. Darüber hinaus soll er entgegen den allgemeinen Geschäftsbedingungen die Tickets zu einem höheren Preis als dem Originalpreis angeboten haben. Zudem soll der Abgemahnte ohne Autorisierung das Logo der EHF verwendet haben.
Forderungen der Abmahnung:
Der Abgemahnte wird aufgrund dieser Vorwürfe aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Des Weiteren wird die Zahlung eines pauschalisierten Schadensersatzes in Höhe von 300,00 Euro verlangt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, durch den Weiterverkauf der Tickets gegen die für den Verkauf von Tickets geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen zu haben. Aus diesen ergeben sich Einschränkungen hinsichtlich der Zulässigkeit des Weiterverkaufs von Tickets. Dem Abgemahnten wird dementsprechend insbesondere das öffentliche Anbieten der Tickets bei Kleinanzeigen vorgeworfen. Darüber hinaus soll er entgegen den allgemeinen Geschäftsbedingungen die Tickets zu einem höheren Preis als dem Originalpreis angeboten haben. Zudem soll der Abgemahnte ohne Autorisierung das Logo der EHF verwendet haben.
Forderungen der Abmahnung:
Der Abgemahnte wird aufgrund dieser Vorwürfe aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Des Weiteren wird die Zahlung eines pauschalisierten Schadensersatzes in Höhe von 300,00 Euro verlangt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.