Mahnbescheide, beantragt durch Kanzlei Waldorf Frommer wegen vergangener Filesharing-Abmahnungen

22.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (166 mal gelesen)
Die schon für Filesharing-Abmahnungen bekannte Kanzlei Waldorf Frommer aus München verschickt aktuell zum Sommer wieder Mahnbescheide.

Die Kanzlei Waldorf Frommer tritt regelmäßig im Namen verschiedener Medienunternehmen, wie zum Beispiel der Sony Music Entertainment Germany GmbH auf, für welches sie Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche wegen des rechtswidrigen Verbreitens urheberrechtlich geschützter Werke im Internet auf sog. Filesharing-Netwerken (peer-to-peer-Netzen) geltend macht. Für diese Handlung wurden bereits vor einigen Jahren Abmahnungen versandt, in welchen der von diesen Schreiben Betroffene bereits zur Zahlung einer Schadensersatzpauschale auf Grundlage der sog. Lizenzanalogie aufgefordert wurde.

Die nun verschickten Mahnbescheide beziehen sich auf solche Forderungen aus dem Jahr 2011 und werden im Namen der Sony Music Entertainment GmbH als Antragsteller verschickt.  Der Mahnbescheid enthält als Hauptforderung aus der Abmahnung: die Schadensersatzforderung wegen einer Urheberrechts-Verletzung. Daneben werden dem Abgemahnten die Verfahrenskosten, also die Gebühr für das Mahnverfahren und die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite, auferlegt. Zuletzt werden auch die Zinsen zur Hauptforderung geltend gemacht.

Bei dem vom Mahngericht - zum Beispiel Amtsgericht Coburg (Bayern) - erlassenen Bescheid handelt es sich um eine automatisierte Zahlungsaufforderung - Der Inhalt  wird vom Mahngericht nicht rechtlich überprüft! Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Sitz des Antragstellers, also der abmahnenden Kanzlei.

Der Empfänger darf es nicht ignorieren, es besteht dringender Handlungsbedarf!

Legt der Empfänger des Mahnbescheides nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen Widerspruch gegen diesen ein, hat die Kanzlei Waldorf Frommer die Möglichkeit unmittelbar einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen. Somit droht die sofortige Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher!

Jedoch bewirkt der Widerspruch lediglich, dass Waldorf Frommer die Forderung gerichtlich in Form einer Klage geltend machen muss. Erfahrungsgemäß werden sie dies auch tun, sodass einige Wochen später die Klageschrift beim Empfänger eingeht. Es sollte sich daher frühzeitig anwaltlicher Beistand gesucht werden.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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