Rechtsanwalt van Maele für EDV-Beratung Neumann
17.11.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (67 mal gelesen)
Abmahnung: Rechtsanwalt van Maele für EDV-Beratung Neumann wegen Verkaufs von USB-Sticks
Rechtsanwalt van Maele vertritt die Interessen der EDV-Beratung Neumann aus Karlsruhe. Nun verschickte der Rechtsanwalt eine Abmahnung, mit der der Verkauf von USB Sticks zur Installation von Windows 10 abgemahnt wird.
Inhalt der Abmahnung:
Die Abmahnung richtet sich an einen eBay-Verkäufer, welcher USB Sticks anbietet. Auf diesen Sticks werden mit Hilfe von Media Creation Tools von Microsoft die für die Installation von Windows 10 erforderlichen Dateien aufgespielt. Innerhalb des Angebots wird hingewiesen, dass man keine Lizenz zur Installation von Windows 10 erwirbt. Der Neumann EDV Beratung zufolge läge jedoch eine Irreführung nach Wettbewerbsrecht vor.
Forderung der Abmahnung:
Rechtsanwalt van Maele fordert für Neumann EDV-Beratung von dem Abgemahnten die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Rechtsanwalt van Maele vertritt die Interessen der EDV-Beratung Neumann aus Karlsruhe. Nun verschickte der Rechtsanwalt eine Abmahnung, mit der der Verkauf von USB Sticks zur Installation von Windows 10 abgemahnt wird.
Inhalt der Abmahnung:
Die Abmahnung richtet sich an einen eBay-Verkäufer, welcher USB Sticks anbietet. Auf diesen Sticks werden mit Hilfe von Media Creation Tools von Microsoft die für die Installation von Windows 10 erforderlichen Dateien aufgespielt. Innerhalb des Angebots wird hingewiesen, dass man keine Lizenz zur Installation von Windows 10 erwirbt. Der Neumann EDV Beratung zufolge läge jedoch eine Irreführung nach Wettbewerbsrecht vor.
Forderung der Abmahnung:
Rechtsanwalt van Maele fordert für Neumann EDV-Beratung von dem Abgemahnten die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.