IPPC Law für MG Premium Ltd. wegen Filesharing eines Erotikfilms
22.12.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (63 mal gelesen)
IPPC Law für MG Premium Ltd. wegen Filesharing eines Erotikfilms
Die Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin vertritt die Interessen der MG Premium Ltd. Die Rechtsanwälte verschickten nun ein Schreiben, mit welchem das Filesharing eines Erotikfilms abgemahnt wird.
Der von der Abmahnung Betroffene habe die Urheberrechte der MG Premium Ltd. verletzt, in dem er einen Erotikfilm innerhalb eines Filesharing-Programms öffentlich zur Verfügung stellte.
Die Rechtsanwälte fordern aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ebenfalls wird ein Schadensersatz geltend gemacht sowie die Erstattung der Rechtsanwaltskosten gefordert. Die Rechtsanwälte unterbreiten dem Abgemahnten ebenfalls einen Vergleichsvorschlag mit der Zahlung eines Pauschalbetrages zur Beilegung der Sache.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt üblicherweise der Vorwurf zugrunde, dass der gegenständliche Titel in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein soll. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der IPPC Law betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin vertritt die Interessen der MG Premium Ltd. Die Rechtsanwälte verschickten nun ein Schreiben, mit welchem das Filesharing eines Erotikfilms abgemahnt wird.
Der von der Abmahnung Betroffene habe die Urheberrechte der MG Premium Ltd. verletzt, in dem er einen Erotikfilm innerhalb eines Filesharing-Programms öffentlich zur Verfügung stellte.
Die Rechtsanwälte fordern aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ebenfalls wird ein Schadensersatz geltend gemacht sowie die Erstattung der Rechtsanwaltskosten gefordert. Die Rechtsanwälte unterbreiten dem Abgemahnten ebenfalls einen Vergleichsvorschlag mit der Zahlung eines Pauschalbetrages zur Beilegung der Sache.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt üblicherweise der Vorwurf zugrunde, dass der gegenständliche Titel in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein soll. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der IPPC Law betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.