Filesharing Abmahnung | Frommer Legal wegen "The Commuter"
18.10.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (60 mal gelesen)
Die Kanzlei Frommer Legal verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film "The Commuter".
Die Kanzlei Frommer Legal aus München (vormals Waldorf Frommer) verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film "The Commuter".
Über den Film "The Commuter":
Der Film "The Commuter" ist ein US-amerikanisch-britisch-französischer Actionfilm von Jaume Collet-Serra aus dem Jahre 2018. Der Film kam am 11. Januar 2018 in die deutschen Kinos. Seit Mai 2021 wird der Film im deutschsprachigen TV ausgetsrahlt.
Der Film "The Commuter" handelt von einem Geschäftsmann, der als Versicherungsvertreter arbeitet. Er pendelt täglich mit dem Zug zur Arbeit. Plötzlich wird der Pendler von einer kriminellen Bande in eine Verschwörung hineingezogen. Dabei soll er eine wichtige Schlüsselrolle spielen. Er soll eine sehr schwere Aufgabe erfüllen, bei der sein eigenes und viele andere Menschenleben in Gefahr sind. Doch eigentlich steckt etwas ganz anderes hinter dem Plan. Nun steht der Pendler vor einer schweren Entscheidung.
Inhalt und Forderungen der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films „The Commuter“ vorgeworfen.
Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Die Kosten belaufen sich vorliegend auf 938,50 Euro.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Kanzlei Frommer Legal aus München (vormals Waldorf Frommer) verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film "The Commuter".
Über den Film "The Commuter":
Der Film "The Commuter" ist ein US-amerikanisch-britisch-französischer Actionfilm von Jaume Collet-Serra aus dem Jahre 2018. Der Film kam am 11. Januar 2018 in die deutschen Kinos. Seit Mai 2021 wird der Film im deutschsprachigen TV ausgetsrahlt.
Der Film "The Commuter" handelt von einem Geschäftsmann, der als Versicherungsvertreter arbeitet. Er pendelt täglich mit dem Zug zur Arbeit. Plötzlich wird der Pendler von einer kriminellen Bande in eine Verschwörung hineingezogen. Dabei soll er eine wichtige Schlüsselrolle spielen. Er soll eine sehr schwere Aufgabe erfüllen, bei der sein eigenes und viele andere Menschenleben in Gefahr sind. Doch eigentlich steckt etwas ganz anderes hinter dem Plan. Nun steht der Pendler vor einer schweren Entscheidung.
Inhalt und Forderungen der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films „The Commuter“ vorgeworfen.
Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Die Kosten belaufen sich vorliegend auf 938,50 Euro.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.