Abmahnung Kanzlei Bird & Bird | Magpul Industries Corporation
03.03.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (72 mal gelesen)
Die Kanzlei Bird & Bird verschickt für die Magpul Industries Corporation eine markenrechtliche Abmahnung.
Es wird darüber berichtet, dass die Kanzlei Bird & Bird aus Hamburg im Auftrag der Magpul Industries Corporation aus Texas eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung verschickt haben soll.
Inhalt der Abmahnung:
Magpul Industries Corporation ist ein Unternehmen aus dem Bereich des Schießsports. Es werden unter anderem Zubehör, Teile sowie Magazine zum Kauf angeboten.
Das Unternehmen ist die Inhaberin diverser Markenrechte. Die EU-Marken „XTM“ (Nr. 12003521), „AFG“ (Nr. 12003695) sowie die EU-Marke „PMAG“ (Nr. 11824241) sind zugunsten der Magpul Industries Corporation eingetragen sein. Darüber hinaus ist das Unternehmen die Inhaberin diverser Gemeinschaftsgeschmacksmuster.
Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, dass er aufgrund des Vertriebs von Pistolen-/Gewehrgriffen, Schulterstützen sowie eines sog. Fore-Grip die Rechte der Magpul Industries Corporation verletzt haben soll.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund der gerügten Marken- und Designrechtsverletzungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus werden Auskunftsansprüche, Schadensersatzansprüche sowie die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Es wird darüber berichtet, dass die Kanzlei Bird & Bird aus Hamburg im Auftrag der Magpul Industries Corporation aus Texas eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung verschickt haben soll.
Inhalt der Abmahnung:
Magpul Industries Corporation ist ein Unternehmen aus dem Bereich des Schießsports. Es werden unter anderem Zubehör, Teile sowie Magazine zum Kauf angeboten.
Das Unternehmen ist die Inhaberin diverser Markenrechte. Die EU-Marken „XTM“ (Nr. 12003521), „AFG“ (Nr. 12003695) sowie die EU-Marke „PMAG“ (Nr. 11824241) sind zugunsten der Magpul Industries Corporation eingetragen sein. Darüber hinaus ist das Unternehmen die Inhaberin diverser Gemeinschaftsgeschmacksmuster.
Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, dass er aufgrund des Vertriebs von Pistolen-/Gewehrgriffen, Schulterstützen sowie eines sog. Fore-Grip die Rechte der Magpul Industries Corporation verletzt haben soll.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund der gerügten Marken- und Designrechtsverletzungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus werden Auskunftsansprüche, Schadensersatzansprüche sowie die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.