Abmahnung der Erdigo UG durch Rechtsanwalt Sandhage wegen fehlenden Informationsangaben
24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (176 mal gelesen)
Abmahnung der Erdigo UG durch Rechtsanwalt Sandhage wegen fehlenden Informationsangaben
Der Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin vertritt die Interessen der Erdigo UG. Rechtsanwalt Sandhage verschickte nun ein Schreiben, mit dem das Fehlen von Informationsanagaben bemängelt wird.
Konkreter Vorwurf der Abmahnung ist, dass bei den Abgemahnten keine Widerrufsbelehrung und kein funktionierender Link zur OS-Plattform angegeben seien. Dies würde einen Verstoß gegen die Marktverhaltensregelungen darstellen und somit nach Ansicht des Rechtsanwalts Sandhage gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften verstoßen.
Rechtsanwalt Sandhage fordert aufgrund dieses Verstoßes den Abgemahnten zur Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten auf.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Der Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin vertritt die Interessen der Erdigo UG. Rechtsanwalt Sandhage verschickte nun ein Schreiben, mit dem das Fehlen von Informationsanagaben bemängelt wird.
Konkreter Vorwurf der Abmahnung ist, dass bei den Abgemahnten keine Widerrufsbelehrung und kein funktionierender Link zur OS-Plattform angegeben seien. Dies würde einen Verstoß gegen die Marktverhaltensregelungen darstellen und somit nach Ansicht des Rechtsanwalts Sandhage gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften verstoßen.
Rechtsanwalt Sandhage fordert aufgrund dieses Verstoßes den Abgemahnten zur Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten auf.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.