Filesharing Abmahnung | Frommer Legal wegen "Dunkirk" für Warner Bros
06.09.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (60 mal gelesen)
Die Kanzlei Frommer Legal aus München verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film „Dunkirk“.
Die Kanzlei Frommer Legal aus München (vormals Waldorf Frommer) verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film „Dunkirk“. Die Abmahnungen werden im Auftrage der Warner Bros Entertainment Inc. ausgesprochen.
Über den Film Dunkirk:
Dunkirk ist ein historischer Kriegsfilm von Christopher Nolan aus dem Jahre 2017. Der Film kam am 27 Juli 2017 in die deutschen Kinos.
Während des Vormarsches von Hitlers Truppen nach Westen werden im Mai 1940 etwa 400.000 alliierte Soldaten in dem nordfranzösischen Küstenort Dünkirchen eingeschlossen. Ihre Lage, eingekesselt zwischen der Nordsee und dem Feind, scheint aussichtslos. Doch in Großbritannien ersinnt man einen tollkühnen Rettungsplan: Unterstützt von Bodentruppen und Piloten der RAF sollen die Eingeschlossenen mit zahllosen kleinen Schiffen und Booten übers Wasser evakuiert werden.
Inhalt und Forderungen der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films „Dunkirk“ vorgeworfen.
Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Kanzlei Frommer Legal aus München (vormals Waldorf Frommer) verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film „Dunkirk“. Die Abmahnungen werden im Auftrage der Warner Bros Entertainment Inc. ausgesprochen.
Über den Film Dunkirk:
Dunkirk ist ein historischer Kriegsfilm von Christopher Nolan aus dem Jahre 2017. Der Film kam am 27 Juli 2017 in die deutschen Kinos.
Während des Vormarsches von Hitlers Truppen nach Westen werden im Mai 1940 etwa 400.000 alliierte Soldaten in dem nordfranzösischen Küstenort Dünkirchen eingeschlossen. Ihre Lage, eingekesselt zwischen der Nordsee und dem Feind, scheint aussichtslos. Doch in Großbritannien ersinnt man einen tollkühnen Rettungsplan: Unterstützt von Bodentruppen und Piloten der RAF sollen die Eingeschlossenen mit zahllosen kleinen Schiffen und Booten übers Wasser evakuiert werden.
Inhalt und Forderungen der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films „Dunkirk“ vorgeworfen.
Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.