Abmahnung: JBB Rechtsanwälte mahnen für Sky wegen Urheberrechtsverletzungen ab
02.11.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (58 mal gelesen)
Die JBB Rechtsanwälte aus Berlin mahnen im Auftrage der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an Sportrechten ab.
Die JBB Rechtsanwälte aus Berlin mahnen im Auftrage der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an Sportrechten ab.
Inhalt der Abmahnung:
Der Betroffenen wird vorgeworfen in einer Betriebsstätte über einen nicht von der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG ausgestrahlten Sender ein Spiel der Fußball Bundesliga und anderen exklusiv von Sky ausgestrahlten Sportevents öffentlich wiedergegeben zu haben. Hierbei habe für den betroffenen Standort kein Vertrag zwischen der Betroffenen und der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG bestanden, der entsprechende Nutzungsrechte einräumt.
Ein solcher Vertrag sei aber erforderlich, da die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG an dem Live-Signal der Spiele die ausschließlichen Rechte der öffentlichen Wiedergabe halte. Eine öffentliche Wiedergabe sei somit nur durch einen mit der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG geschlossenen Abonnementvertrag zulässig.
Forderungen in der Abmahnung:
Die JBB Rechtsanwälte fordern im Auftrage der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG von der Betroffenen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird ein Lizenzschaden in Höhe von 6.008 Euro geltend gemacht. Dieser würde bei einer schnellen Erledigung auf 500 Euro reduziert. Dazu müsse dann aber ein Abo-Vertrag abgeschlossen werden. Weiter werden Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 25.000 Euro geltend gemacht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die JBB Rechtsanwälte aus Berlin mahnen im Auftrage der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an Sportrechten ab.
Inhalt der Abmahnung:
Der Betroffenen wird vorgeworfen in einer Betriebsstätte über einen nicht von der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG ausgestrahlten Sender ein Spiel der Fußball Bundesliga und anderen exklusiv von Sky ausgestrahlten Sportevents öffentlich wiedergegeben zu haben. Hierbei habe für den betroffenen Standort kein Vertrag zwischen der Betroffenen und der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG bestanden, der entsprechende Nutzungsrechte einräumt.
Ein solcher Vertrag sei aber erforderlich, da die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG an dem Live-Signal der Spiele die ausschließlichen Rechte der öffentlichen Wiedergabe halte. Eine öffentliche Wiedergabe sei somit nur durch einen mit der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG geschlossenen Abonnementvertrag zulässig.
Forderungen in der Abmahnung:
Die JBB Rechtsanwälte fordern im Auftrage der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG von der Betroffenen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird ein Lizenzschaden in Höhe von 6.008 Euro geltend gemacht. Dieser würde bei einer schnellen Erledigung auf 500 Euro reduziert. Dazu müsse dann aber ein Abo-Vertrag abgeschlossen werden. Weiter werden Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 25.000 Euro geltend gemacht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.