Abmahnung: Kanzlei F200 ASG mahnt Urheberrechtsverletzung ab | Fotografie
01.03.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (60 mal gelesen)
Die Kanzlei F200 ASG aus Berlin mahnt für einen auf Architektur spezialisierten Fotografen aus den USA wegen unlizenzierter Verwendung von Fotografien ab.
Die Kanzlei F200 ASG aus Berlin mahnt für einen auf Architektur spezialisierten Fotografen aus den USA wegen unlizenzierter Verwendung von Fotografien ab.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wir vorgeworfen Fotografien des abmahnenden Fotografen online genutzt zu haben. Alleiniger Rechteinhaber an den Fotografien sei der Fotograf selbst. Die Nutzung der Fotos durch den Abgemahnten sei aber ohne Einwilligung des Fotografen geschehen. Somit habe der Abgemahnte gegen das Urheberrecht verstoßen.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der Abgemahnte wir von der Kanzlei F200 ASG aus Berlin aufgefordert eine vorformulierte und strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Mit dem Unterschreiben einer solche Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Unterzeichner bei jedem Zukünftigen Verstoß eine festgelegte Vertragsstrafe zu zahlen. Ebenso wird Auskunft über Art und Umfang der Nutzung der Fotografien verlangt. Auch die Entfernung der Bilder wird gefordert. Zudem soll der Abgemahnte einen Lizenzschadensersatz von 500 Euro pro Bild und Anwaltsgebühren in Höhe von 1.366,80 Euro (nach einem Streitwert von 33.000 Euro) zahlen.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Kanzlei F200 ASG aus Berlin mahnt für einen auf Architektur spezialisierten Fotografen aus den USA wegen unlizenzierter Verwendung von Fotografien ab.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wir vorgeworfen Fotografien des abmahnenden Fotografen online genutzt zu haben. Alleiniger Rechteinhaber an den Fotografien sei der Fotograf selbst. Die Nutzung der Fotos durch den Abgemahnten sei aber ohne Einwilligung des Fotografen geschehen. Somit habe der Abgemahnte gegen das Urheberrecht verstoßen.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der Abgemahnte wir von der Kanzlei F200 ASG aus Berlin aufgefordert eine vorformulierte und strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Mit dem Unterschreiben einer solche Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Unterzeichner bei jedem Zukünftigen Verstoß eine festgelegte Vertragsstrafe zu zahlen. Ebenso wird Auskunft über Art und Umfang der Nutzung der Fotografien verlangt. Auch die Entfernung der Bilder wird gefordert. Zudem soll der Abgemahnte einen Lizenzschadensersatz von 500 Euro pro Bild und Anwaltsgebühren in Höhe von 1.366,80 Euro (nach einem Streitwert von 33.000 Euro) zahlen.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.