Markenrechtliche Abmahnung der Burberry Limited durch CBH Rechtsanwälte
18.03.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (69 mal gelesen)
Markenrechtliche Abmahnung der Burberry Limited durch CBH Rechtsanwälte wegen "Burberry-Check"
Derzeit verschickt die CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB markenrechtliche Abmahnungen für die Burberry Limited. Gegenstand der Abmahnung ist das sog. „Burberry-Check“.
Inhalt der Abmahnung:
Zunächst wird ausgeführt, dass es sich bei dem sog. „Burberry-Check“ um ein eingetragenes Markenzeichen der Burberry Limited handeln würde. Ebenfalls ist diese Inhaberin der Rechte an der Marke „Equestrian Knight“ und der Wortmarke „Burberry“.
Die Vorwürfe sind, dass auf den Internetportalen Amazon, Ebay, Ebay Kleinanzeigen und weiteren Bekleidungsstücke, welche mit den genannten Markenzeichen versehen oder beworben worden seien, zum Kauf angeboten wurden. Dabei handle es sich aber nicht um Originalware der Burberry Limited. Dadurch seien die Markenrechte der Burberry Ltd. gem. Art. 9 Abs. 1 lit. a) und c) UMV verletzt worden.
Forderung aus der Abmahnung:
Die CBH Rechtsanwälte fordern aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird die Erstattung der Rechtsanwaltskosten, bemessen an einem Streitwert von 25.000,00€, gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Derzeit verschickt die CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB markenrechtliche Abmahnungen für die Burberry Limited. Gegenstand der Abmahnung ist das sog. „Burberry-Check“.
Inhalt der Abmahnung:
Zunächst wird ausgeführt, dass es sich bei dem sog. „Burberry-Check“ um ein eingetragenes Markenzeichen der Burberry Limited handeln würde. Ebenfalls ist diese Inhaberin der Rechte an der Marke „Equestrian Knight“ und der Wortmarke „Burberry“.
Die Vorwürfe sind, dass auf den Internetportalen Amazon, Ebay, Ebay Kleinanzeigen und weiteren Bekleidungsstücke, welche mit den genannten Markenzeichen versehen oder beworben worden seien, zum Kauf angeboten wurden. Dabei handle es sich aber nicht um Originalware der Burberry Limited. Dadurch seien die Markenrechte der Burberry Ltd. gem. Art. 9 Abs. 1 lit. a) und c) UMV verletzt worden.
Forderung aus der Abmahnung:
Die CBH Rechtsanwälte fordern aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird die Erstattung der Rechtsanwaltskosten, bemessen an einem Streitwert von 25.000,00€, gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.