Abmahnung: RA Weidner mahnt erneut für Lautlicht GmbH ab | FFP2 KN95

07.06.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (44 mal gelesen)
Rechtsanwalt Weidner mahnt erneut Online-Händler im Auftrag der Lautlicht GmbH wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße ab.

Rechtsanwalt Weidner aus Regensburg mahnt erneut Online-Händler im Auftrag der Lautlicht GmbH aus Regensburg wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße ab. 

Über die Lautlicht GmbH:

Die Lautlicht GmbH aus Regensburg bietet in erster Linie Marketing-Dienstleistungen an. Neben diesem Geschäft ist die Lautlicht GmbH im Jahre 2020 auch in das Geschäft mit Hygieneartikeln, wie Desinfektionsmittel und Mund-Nasenschutz Masken, eingestiegen. 

Die Lautlicht GmbH hat in letzter Zeit vermehrt Abmahnungen gegen Mitbewerber wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße ausgesprochen.

Inhalt der Abmahnung:

In den Abmahnungen der Lautlicht GmbH geht es vorwiegend um wettbewerbsrechtliche Verstöße. Diese Verstöße sieht die Lautlicht GmbH bei Mitbewerbern regelmäßig in falschen Kennzeichnungen von FFP2 und KN95 Masken. Einige Mitbewerber der Lautlicht GmbH würden Masken als solche nach dem FFP2 oder KN95 Standard bezeichnen, ohne das diese Masken eine entsprechende Zertifizierung aufweisen würden.

Forderungen aus der Abmahnung: 

Die Abgemahnten Mitbewerber der Lautlicht GmbH werden von Rechtsanwalt Weidner aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Eine solche Erklärung sieht für zukünftige Verstöße durch den Abgemahnten die Zahlung einer festen Vertragsstrafe an den Abmahnenden (hier: Lautlicht GmbH) vor. Zudem werden Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche nach einem Gegenstandswert von 20.000,00 Euro geltend gemacht. 

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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