Lentze Stopper für UEFA Events SA | Verkauf von Fußballtickets
17.06.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (194 mal gelesen)
Abmahnung der Kanzlei Lentze Stopper für UEFA Events SA | Verkauf von Fußballtickets
Die Lentze Stopper Rechtsanwälte PartGmbB verschickten kürzlich eine Abmahnung für die UEFA Events SA. Mit diesem Schreiben wird ein Verstoß gegen die ATGB der UEFA Events SA abgemahnt.
Inhalt der Abmahnung:
Gerügt wird ein Angebot von Fußballtickets für die UEFA EURO 2020 auf eBay. Der Abgemahnte habe dort innerhalb seines Angebots gegen die geltenden Ticketbedingungen der UEFA Events SA verstoßen.
Forderungen aus der Abmahnung:
Die Rechtsanwälte fordern für ihren Mandanten von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Lentze Stopper Rechtsanwälte PartGmbB verschickten kürzlich eine Abmahnung für die UEFA Events SA. Mit diesem Schreiben wird ein Verstoß gegen die ATGB der UEFA Events SA abgemahnt.
Inhalt der Abmahnung:
Gerügt wird ein Angebot von Fußballtickets für die UEFA EURO 2020 auf eBay. Der Abgemahnte habe dort innerhalb seines Angebots gegen die geltenden Ticketbedingungen der UEFA Events SA verstoßen.
Forderungen aus der Abmahnung:
Die Rechtsanwälte fordern für ihren Mandanten von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.