Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films "Doctor Sleep"

24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (137 mal gelesen)
Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films "Doctor Sleep"

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Sie verschickte kürzlich ein Schreiben, indem das Filesharing des Films "Doctor Sleep" abgemahnt wird.

"Doctor Sleep" ist ein US-amerikanischer Horrorfilm von Mike Flanagan aus dem Jahr 2019 und die Fortsetzung des Films "Shining" von Stanley Kubrick aus dem Jahr 1980. Er basiert auf dem gleichnamigen Roman des Autors Stephen King.

Im Mittelpunkt der Fortsetzung steht Dan Torrance, der Sohn des verrückten Jack aus dem ersten Teil. Wie sein Vater hat der inzwischen erwachsene Dan eine Mordswut in sich, ist alkoholabhängig - und hat die Fähigkeit Shining (auch bekannt als zweites Gesicht). Dan arbeitet in einem Hospiz. Dort nutzt er seine besondere Kraft, um Sterbende kurz vor ihrem Tod zu trösten.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, den Film heruntergeladen und über eine Tauschbörse im Internet für andere Nutzer kostenlos bereitgestellt zu haben.

Aufgrund der in der Abmahnung vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zur Zahlung eines Schadensersatzbetrages sowie die Erstattung der Anwaltsgebühren auf.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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