Abmahnung RAe Scholz | Handy Deutschland GmbH
05.11.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (48 mal gelesen)
Die RAe Scholz verschicken für die Handy Deutschland GmbH eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.
Es wird darüber berichtet, dass die Rechtsanwälte Scholz aus Hannover im Auftrag der Handy Deutschland GmbH, ebenfalls aus Hannover, eine Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes verschickt haben.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er auf der Plattform eBay ein Smartphone zum Kauf mit der Eigenschaft „Neu“ angeboten hat, obwohl das Smartphone schon benutzt wurde.
Die Plattform eBay hat bestimmte Vorgaben, wann ein Produkt als neu angeboten werden darf. Die Artikel müssen neu und unbenutzt sein. Zudem darf es keine Gebrauchsspuren aufweisen.
Wenn ein Artikel schon einmal benutzt wurde, so wäre die Eigenschaft „Neu“ nicht zu treffend. Dies ist unter anderem an einer Registrierung zu erkennen.
Vorliegend soll es sich bei dem besagtem Smartphone nicht um ein neues Produkt handeln. Aufgrund dessen wird dem Abgemahnten irreführende Bewerbung vorgeworfen.
Folglich wird ein Verstoß gegen das Wettbewebsrecht geltend gemacht.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund des Wettbewerbsverstoßes wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Es wird darüber berichtet, dass die Rechtsanwälte Scholz aus Hannover im Auftrag der Handy Deutschland GmbH, ebenfalls aus Hannover, eine Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes verschickt haben.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er auf der Plattform eBay ein Smartphone zum Kauf mit der Eigenschaft „Neu“ angeboten hat, obwohl das Smartphone schon benutzt wurde.
Die Plattform eBay hat bestimmte Vorgaben, wann ein Produkt als neu angeboten werden darf. Die Artikel müssen neu und unbenutzt sein. Zudem darf es keine Gebrauchsspuren aufweisen.
Wenn ein Artikel schon einmal benutzt wurde, so wäre die Eigenschaft „Neu“ nicht zu treffend. Dies ist unter anderem an einer Registrierung zu erkennen.
Vorliegend soll es sich bei dem besagtem Smartphone nicht um ein neues Produkt handeln. Aufgrund dessen wird dem Abgemahnten irreführende Bewerbung vorgeworfen.
Folglich wird ein Verstoß gegen das Wettbewebsrecht geltend gemacht.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund des Wettbewerbsverstoßes wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.