Waldorf Frommer mahnt Filesharing von „The Farewell“ ab

20.05.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (38 mal gelesen)
Waldorf Frommer mahnt Filesharing von „The Farewell“ ab

„The Farewell“ ist eine Tragikomödie von Lulu Wang aus dem Jahr 2019.


Über den Film:

Die selbständige Autorin Billi Wang lebt wie ihre Eltern Haiyan und Jian in New York. Die Familie ist vor vielen Jahren aus China ausgewandert. Von ihren Eltern erfährt Billie, dass bei ihrer geliebten Großmutter, ihrer Nai Nai, Lungenkrebs im Endstadium diagnostiziert wurde, was die Familie dieser jedoch verheimlicht. Eine geplante Hochzeit von Billis Cousin Hao Hao aus Japan dient der Familie als Vorwand, ein letztes Mal in China zusammenkommen, um mit Nai Nai Zeit zu verbringen. Aus Angst, Billi könnte das Geheimnis um ihren gesundheitlichen Zustand verraten, bitten sie ihre Eltern, in New York zu bleiben. Billi ignoriert dies und fliegt kurzerhand in das chinesische Changchun.


Inhalt und Forderungen aus der Abmahnung:

Dem Betroffenen der Abmahnung wird vorgeworfen, den Film „The Farewell“ im Internet zum Download bereitgestellt zu haben.

Aufgrund dieses Verstoßes gegen das Urheberrecht fordern die Rechtsanwälte den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Weiterhin wird ein Lizenzschadensersatz geltend gemacht. Schließlich wird ebenfalls die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten gefordert.


Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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