Abmahnung: Rieck & Partner Rechtsanwälte mahnen Urheberrechtsverstöße ab | Pferde-Bilder
14.12.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (51 mal gelesen)
Die Kanzlei Riek & Partner Rechtsanwälte mahnt im Auftrage der Frau Ann-Rebecka Madsen angebliche Urheberrechtsverletzungen an Fotografien und Grafiken ab.
Die Kanzlei Riek & Partner Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt im Auftrage der Frau Ann-Rebecka Madsen angebliche Urheberrechtsverletzungen an Fotografien und Grafiken ab.
Über Frau Madsen:
Frau Ann-Rebecka Madsen ist laut eigener Angaben im Bereich Bildbearbeitung und Illustration, sowie Grafik- und Kommunikationsdesign mit Webdesign tätig.
Inhalt der Abmahnung:
Den Abgemahnten wird vorgeworfen Bilder und Grafiken, an denen Frau Madsen angeblich die Urheberrechte besitze, in sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) und auf Webseiten verwendet zu haben, ohne die nötige Lizenz oder Genehmigung vorweisen zu können.
Wer von der Abmahnung betroffen ist:
Betroffen sind vor allem Personen, die sich im Internet an Bildern bedienen und diese anschließend im Internet (in sozialen Netzwerken und auf Webseiten) veröffentlichen, ohne sich des Urhebers bewusst zu sein. Streitgegenständlich sind vorliegend insbesondere Bilder und Grafiken mit Pferden.
Forderungen aus der Abmahnung:
Die Kanzlei Rieck & Partner fordert die Abgemahnten im Namen der Frau Ann-Rebecka Madsen auf, eine vorformulierte und strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Zudem soll die verwendete Grafik (bzw. das verwendete Foto) umgehend gelöscht werden. Auch Auskunft über die genaue Art der Verwendung der Bilder und Grafiken wird gefordert. Weiter wird Schadensersatz als Lizenzschadensersatz in Höhe von 6.210 Euro gefordert. Die Erstattung der Anwaltskosten in Höhe von etwa 964 Euro (nach einem Streitwert von 19.320 Euro) wird ebenso verlangt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Kanzlei Riek & Partner Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt im Auftrage der Frau Ann-Rebecka Madsen angebliche Urheberrechtsverletzungen an Fotografien und Grafiken ab.
Über Frau Madsen:
Frau Ann-Rebecka Madsen ist laut eigener Angaben im Bereich Bildbearbeitung und Illustration, sowie Grafik- und Kommunikationsdesign mit Webdesign tätig.
Inhalt der Abmahnung:
Den Abgemahnten wird vorgeworfen Bilder und Grafiken, an denen Frau Madsen angeblich die Urheberrechte besitze, in sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) und auf Webseiten verwendet zu haben, ohne die nötige Lizenz oder Genehmigung vorweisen zu können.
Wer von der Abmahnung betroffen ist:
Betroffen sind vor allem Personen, die sich im Internet an Bildern bedienen und diese anschließend im Internet (in sozialen Netzwerken und auf Webseiten) veröffentlichen, ohne sich des Urhebers bewusst zu sein. Streitgegenständlich sind vorliegend insbesondere Bilder und Grafiken mit Pferden.
Forderungen aus der Abmahnung:
Die Kanzlei Rieck & Partner fordert die Abgemahnten im Namen der Frau Ann-Rebecka Madsen auf, eine vorformulierte und strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Zudem soll die verwendete Grafik (bzw. das verwendete Foto) umgehend gelöscht werden. Auch Auskunft über die genaue Art der Verwendung der Bilder und Grafiken wird gefordert. Weiter wird Schadensersatz als Lizenzschadensersatz in Höhe von 6.210 Euro gefordert. Die Erstattung der Anwaltskosten in Höhe von etwa 964 Euro (nach einem Streitwert von 19.320 Euro) wird ebenso verlangt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.