Abmahnung der Wettbewerbszentrale im Auftrag des DEHOGA wegen Hotelsternen

23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (172 mal gelesen)
Abmahnung der Wettbewerbszentrale im Auftrag des DEHOGA wegen Hotelsternen

Zurzeit mahnt die Wettbewerbszentrale Verstöße im Auftrag des DEHOGA gegen das Wettbewerbsrecht ab. DEHOGA ist der deutsche Hotel- und Gaststättenverband.

Gerügt wird insbesondere, dass die Abgemahnten Sterne in ihren Hotellogos verwendet hätten, die keine DEHOGA-Klassifikation hätten. Man dürfe sein Hotel allerdings nur dann so bewerben, wenn das Hotel auch tatsächlich klassifiziert ist. Dazu müsste eine Zertifizierung des DEHOGA vorliegen.

Die Wettbewerbszentrale fordert die Hotelbetreiber zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Bei Verstoß verlangt sie eine Vertragsstrafe.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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