Filesharing Abmahnung: Frommer Legal | Film "Fantastic Beasts"

24.01.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (54 mal gelesen)
Die Kanzlei Frommer Legal verschickte eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings an dem Film "Fantastic Beasts: The Crime of Grindelwald".

Die Kanzlei Frommer Legal aus München (vormals Waldorf Frommer) verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film "Fantastic Beasts: The Crime of Grindelwald"

Über den Film "Fantastic Beasts: The Crime of Grindelwald":

Der Film "Fantastic Beasts: The Crime of Grindelwald" (in Deutschland: Phantastische Tierwesen: Grindelwalds Verbrechen) ist ein britisch-US-amerikanischer Fantasyfilm aus dem Jahr 2018. Der Film kam im November 2018 in die deutschen Kinos. Regie führte David Yates. Der Film ist die Fortsetzung von "Phantastische Tierwesen und wo sie zu finden sind" aus dem Jahr 2016.


Der Film "Fantastic Beasts: The Crime of Grindelwald" handelt von dem schwarzen Magier Gellert Grindelwald, welcher gefangengenommen wurde und nach Europa überführt werden soll. Allerdings kann Grindelwald aus dem Gefängnis entkommen. Als er aus dem Gefängnis flieht, baut er sich eine Anhängerschaft auf, um die Vorherrschaft der Magier über die Nicht-Magier durchzusetzen. Dem mächtigen Zauberer Albus Dumbledore sind zunächst die Hände gebunden, weshalb er den Magizoologen Newt Scamander bittet, den Bösewicht aufzuhalten. Nach einigem Zögern begibt sich der junge Zauberer nach Paris, wo Grindelwald den zerstörerischen Obscurus Credence auf seine Seite ziehen will.

Inhalt und Forderungen der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films "Fantastic Beasts: The Crime of Grindelwald" vorgeworfen.

Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Die Kosten belaufen sich vorliegend auf 938,50 Euro.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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