Abmahnungen der Shrimpfarm-Frankfurt wegen diverser Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht
23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (173 mal gelesen)
Abmahnungen der Shrimpfarm-Frankfurt wegen diverser Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht
Die Firma Schrimpfarm-Frankfurt verkauft nach eigenen Angaben im Internet Wasserpflanzen und Aquaristikzubehör unter der Adresse "www.shrimpfarm-frankfurt.de". Sie richteten sich kürzlich mit einer Abmahnung an einen Mandanten, welcher über die Plattform eBay im Rahmen des Auftritts als ein gewerblicher Händler ebenfalls Produkte aus diesem Bereich, insbesondere den Artikel "Peacock Moss" anbietet.
In der Abmahnung wird vorgeworfen, dass der Betroffene durch seine Angebote gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen würde. Gerügt wird im Einzelnen:
eine fehlende Widerrufsbelehrung,
ein fehlender Link zur Plattform für Online-Streitbeilegung (ODR-Plattform bzw. OS-Link),
Fehlende Aufklärung der Verbraucher über die gesetzliche Mängelhaftung und
Fehlende Grundpreisangaben.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Daneben wird die Erstattung der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten verlangt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Firma Schrimpfarm-Frankfurt verkauft nach eigenen Angaben im Internet Wasserpflanzen und Aquaristikzubehör unter der Adresse "www.shrimpfarm-frankfurt.de". Sie richteten sich kürzlich mit einer Abmahnung an einen Mandanten, welcher über die Plattform eBay im Rahmen des Auftritts als ein gewerblicher Händler ebenfalls Produkte aus diesem Bereich, insbesondere den Artikel "Peacock Moss" anbietet.
In der Abmahnung wird vorgeworfen, dass der Betroffene durch seine Angebote gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen würde. Gerügt wird im Einzelnen:
eine fehlende Widerrufsbelehrung,
ein fehlender Link zur Plattform für Online-Streitbeilegung (ODR-Plattform bzw. OS-Link),
Fehlende Aufklärung der Verbraucher über die gesetzliche Mängelhaftung und
Fehlende Grundpreisangaben.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Daneben wird die Erstattung der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten verlangt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.