Waldorf Frommer mahnt Filesharing von Folgen der Serie „Prodigal Son“ ab

01.04.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (70 mal gelesen)
Waldorf Frommer mahnt Filesharing von Folgen der Serie „Prodigal Son“ ab

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt das Filesharing verschiedener Folgen der zweiten Staffel der Serie „Prodigal Son“ für die Warner Bros. Entertainment Inc. ab.


Über „Prodigal Son“:

„Prodigal Son – Der Mörder in Dir“ ist eine seit 2019 produzierte US-amerikanische Krimiserie.

Im Mittelpunkt der Serie steht Malcolm Bright, dessen Vater Martin Whitly der Serienmörder „Der Chirurg“ ist. Martin Whitly konnte man insgesamt 23 Morde nachweisen. Als Kind war Malcolm dafür verantwortlich, dass die Polizei seinen Vater verhaften konnte. Dadurch ließ Malcom seinen Nachnamen in Bright umändern. Während seiner zehn Jahre beim FBI in Quantico hat er seinen Vater nicht gesehen. Nach seiner Entlassung beim FBI unterstützt er das New Yorker Polizeidepartement. Er ist gezwungen, seinen Vater zu konfrontieren, nachdem ein Nachahmer-Serienmörder Whitlys Tötungsmethoden angewendet hat. Dadurch versucht Malcom Bright einerseits der Polizei bei den Verbrechen zu helfen und andererseits seine eigenen inneren Dämonen zu bekämpfen.


Inhalt und Forderung der Abmahnung:

Der Abgemahnte wird des Filesharings bezichtigt und aufgrund dieser Rechtsverletzung wird von ihm die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Erstattung der Anwaltskosten sowie die Zahlung eines Schadensersatzes gefordert.


Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Carsten Herrle
Weitere Rechtstipps (1456)

Anschrift
Harmsstraße 83
24114 Kiel
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Mobil:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Carsten Herrle

Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Carsten Herrle
Weitere Rechtstipps (1456)

Anschrift
Harmsstraße 83
24114 Kiel
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Mobil:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Carsten Herrle