Abmahnung Lutz Schroeder | Falk Valentin
17.11.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (42 mal gelesen)
RA Schroeder verschickt für Herrn Falk Valentin eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.
Es wird darüber berichtet, dass der Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel im Auftrag des Herrn Falk Valentin eine Abmahnung wegen des Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht verschickt haben soll.
Inhalt der Abmahnung:
Der Abgemahnte soll auf eBay Uhren zum Kauf angeboten haben. Eine der zum Kauf angebotenen Uhren, dessen Armband aus Kunstleder bestehe, soll mit „Leder“ beworben worden sein.
Darüber hinaus wird abgemahnt, dass es keine Informationen über den Hersteller gebe. Auch dessen Firmensitz sei nicht bekannt.
Schlussendlich wird gerügt, dass der Hersteller der elektrischen Uhr nicht bei der Stiftung EAR nach dem Elektrogesetz registriert sei.
Folglich wird ein Wettbewerbsverstoß geltend gemacht.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund des Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung enthält ebenfalls eine Vertragsstrafenregelung. Diese Erklärung beschränkt sich jedoch nicht nur auf die abgemahnten Kaufangebote auf eBay.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Es wird darüber berichtet, dass der Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel im Auftrag des Herrn Falk Valentin eine Abmahnung wegen des Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht verschickt haben soll.
Inhalt der Abmahnung:
Der Abgemahnte soll auf eBay Uhren zum Kauf angeboten haben. Eine der zum Kauf angebotenen Uhren, dessen Armband aus Kunstleder bestehe, soll mit „Leder“ beworben worden sein.
Darüber hinaus wird abgemahnt, dass es keine Informationen über den Hersteller gebe. Auch dessen Firmensitz sei nicht bekannt.
Schlussendlich wird gerügt, dass der Hersteller der elektrischen Uhr nicht bei der Stiftung EAR nach dem Elektrogesetz registriert sei.
Folglich wird ein Wettbewerbsverstoß geltend gemacht.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund des Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung enthält ebenfalls eine Vertragsstrafenregelung. Diese Erklärung beschränkt sich jedoch nicht nur auf die abgemahnten Kaufangebote auf eBay.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.