Abmahnung: RAe Nimrod mahnen für Kalypso Media Group GmbH ab | Filesharing Computerspiel

21.06.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (66 mal gelesen)
Die Rechtsanwälte Nimrod mahnen für die Kalypso Media Group GmbH einen Anschlussinhaber wegen angeblichem Filesharing eines Computerspiels ab.

Die Rechtsanwälte Nimrod aus Berlin mahnen für die Kalypso Media Group GmbH aus Worms einen Anschlussinhaber wegen angeblichem Filesharing eines Computerspiels ab.

Inhalt der Abmahnung: 

Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen, ein Computerspiel der Kalypso Media Group GmbH kostenlos und somit illegal im Internet getauscht zu haben. Das Tauschen von Filmen und Computerspeilen in Internetbörsen wird auch als Filesharing bezeichnet. Durch dieses Verhalten habe der Abgemahnte eine Urheberrechtsverletzung begangen.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt regelmäßig der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Forderungen aus der Abmahnung: 

Der abgemahnte Anschlussinhaber wird hier aufgefordert innerhalb einer kurzen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine solche Erklärung sieht für zukünftige Verstöße des Abgemahnten (hier: Anschlussinhaber) die Zahlung einer festen Vertragsstrafe an den Abmahnenden (hier: Kalypso Media Group GmbH) vor.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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