Markenrechtliche Abmahnung der Lieblingsmensch GmbH
16.03.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (67 mal gelesen)
Markenrechtliche Abmahnung der Lieblingsmensch GmbH
Die Lieblingsmensch GmbH verschickt derzeit Abmahnung, mit welcher die Verletzung des Markenrechts gerügt wird.
Inhalt der Abmahnung:
Gegenstand der Abmahnung ist ein Schlüsselanhänger mit der Bezeichnung „Lieblingsmensch“.
Die Wort-/Bildmarke „Lieblingsmensch“ und die Unionsmarke „Lieblingsmensch“ ist jedoch zugunsten der Lieblingsmensch GmbH bei Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und wird unter anderen im Bereich „Anhänger (Schmuck); Armbänder; Halsketten; Schlüsselanhänger“ geschützt.
Der Abgemahnte habe diese Bezeichnung auf der Plattform Etsy verwendet, ohne die dafür erforderliche Zustimmung der Lieblingsmensch GmbH zu haben. Dies stelle einen Verstoß gegen das Markenrecht dar.
Forderungen der Abmahnung:
Durch die Lieblingsmensch GmbH wird einen Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatz angekündigt, von welchem jedoch bei der Zahlung eines Pauschalbetrages abgesehen wird.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Lieblingsmensch GmbH verschickt derzeit Abmahnung, mit welcher die Verletzung des Markenrechts gerügt wird.
Inhalt der Abmahnung:
Gegenstand der Abmahnung ist ein Schlüsselanhänger mit der Bezeichnung „Lieblingsmensch“.
Die Wort-/Bildmarke „Lieblingsmensch“ und die Unionsmarke „Lieblingsmensch“ ist jedoch zugunsten der Lieblingsmensch GmbH bei Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und wird unter anderen im Bereich „Anhänger (Schmuck); Armbänder; Halsketten; Schlüsselanhänger“ geschützt.
Der Abgemahnte habe diese Bezeichnung auf der Plattform Etsy verwendet, ohne die dafür erforderliche Zustimmung der Lieblingsmensch GmbH zu haben. Dies stelle einen Verstoß gegen das Markenrecht dar.
Forderungen der Abmahnung:
Durch die Lieblingsmensch GmbH wird einen Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatz angekündigt, von welchem jedoch bei der Zahlung eines Pauschalbetrages abgesehen wird.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.