Filesharing Abmahnung: Frommer Legal für LEONINE Licensing GmbH | „Konklave“
24.01.2025, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (63 mal gelesen)
Im Auftrage der LEONINE Licensing GmbH mahnt die Kanzlei Frommer Legal mit dem Vorwurf des Filesharings bzgl. des Films „Konklave“ ab.
Im Auftrage der LEONINE Licensing GmbH verschickt die Kanzlei Frommer Legal aus München erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film „Konklave“.
Über den Film „Konklave“:
Konklave (engl. Conclave) ist ein Thriller von Edward Berger und basiert auf dem gleichnamigen Roman von Robert Harris.
Der Film handelt von der Wahl von einem neuen Papst und der Zusammenkunft verschiedener Kardinäle zu einem Konklave zu diesem Zweck. Im Rahmen der Oscarverleihung 2025 wurde Konklave für acht Oscars nominiert, etwa als "bester Film" fürs "beste Kostüm", die "beste Filmmusik" und das "beste adaptierte Drehbuch" und Ralph Fiennes als bester Hauptdarsteller.
In Deutschland und Österreich startete der Film am 21. November 2024 in die Kinos, seine Filmrechte liegen bei der LEONINE Licensing GmbH.
Inhalt und Forderungen der Abmahnung:
Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen, den Film „Konklave“ mittels eines Filesharing-Netzwerkes geteilt und dadurch die Urheberrechte der LEONINE Licensing GmbH zu haben.
Aufgrund dieser angeblichen Rechtsverletzung wird in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 700,00 Euro und Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 235,80 Euro gefordert. Zzgl. der Umsatzsteuer ergibt sich somit insgesamt der zu zahlende Betrag von 980,60 Euro.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Im Auftrage der LEONINE Licensing GmbH verschickt die Kanzlei Frommer Legal aus München erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film „Konklave“.
Über den Film „Konklave“:
Konklave (engl. Conclave) ist ein Thriller von Edward Berger und basiert auf dem gleichnamigen Roman von Robert Harris.
Der Film handelt von der Wahl von einem neuen Papst und der Zusammenkunft verschiedener Kardinäle zu einem Konklave zu diesem Zweck. Im Rahmen der Oscarverleihung 2025 wurde Konklave für acht Oscars nominiert, etwa als "bester Film" fürs "beste Kostüm", die "beste Filmmusik" und das "beste adaptierte Drehbuch" und Ralph Fiennes als bester Hauptdarsteller.
In Deutschland und Österreich startete der Film am 21. November 2024 in die Kinos, seine Filmrechte liegen bei der LEONINE Licensing GmbH.
Inhalt und Forderungen der Abmahnung:
Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen, den Film „Konklave“ mittels eines Filesharing-Netzwerkes geteilt und dadurch die Urheberrechte der LEONINE Licensing GmbH zu haben.
Aufgrund dieser angeblichen Rechtsverletzung wird in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 700,00 Euro und Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 235,80 Euro gefordert. Zzgl. der Umsatzsteuer ergibt sich somit insgesamt der zu zahlende Betrag von 980,60 Euro.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.