Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der iOcean UG durch Rechtsanwalt Sandhage wegen fehlenden Angaben
24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (103 mal gelesen)
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der iOcean UG durch Rechtsanwalt Sandhage wegen fehlenden Angaben
Der Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin vertritt die Interessen der iOcean UG (haftungsbeschränkt). Die iOcean UG verkauft unter anderem Tabakwaren, E-Zigaretten, Staubsauger und weiteres. Rechtsanwalt Sandhage verschickte kürzlich im Namen der iOcean UG eine Abmahnung wegen fehlenden/fehlerhaften Angaben.
Die Abmahnungen richten sich grundsätzlich gegen Händler auf der Onlineverkaufsplattform eBay, die Online-Mitbewerber der iOcean UG seien. Bei den von den Abmahnungen Betroffenen werden folgende Hinweispflichten bemängelt:
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Der Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin vertritt die Interessen der iOcean UG (haftungsbeschränkt). Die iOcean UG verkauft unter anderem Tabakwaren, E-Zigaretten, Staubsauger und weiteres. Rechtsanwalt Sandhage verschickte kürzlich im Namen der iOcean UG eine Abmahnung wegen fehlenden/fehlerhaften Angaben.
Die Abmahnungen richten sich grundsätzlich gegen Händler auf der Onlineverkaufsplattform eBay, die Online-Mitbewerber der iOcean UG seien. Bei den von den Abmahnungen Betroffenen werden folgende Hinweispflichten bemängelt:
- fehlender Hinweis auf Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)
- fehlende Angabe zum Jugendschutzbeauftragten nach JMStV
- falsche UVP-Angaben
- veraltete Widerrufsbelehrung
- falsche/fehlende Energiebezeichnung bei Staubsaugern
- fehlerhafte Textilkennzeichnung
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.