Abmahnung Kanzlei Meissner & Meissner | Pumpkin and Honey Bunny UG
20.08.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (53 mal gelesen)
Die Kanzlei Meissner & Meissner verschickt für die Pumpkin Honey Bunny UG eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung.
Die Kanzlei Meissner & Meissner aus Berlin verschickt für die Pumpkin and Honey Bunny UG aus Berlin eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er im Internet Bekleidungsstücke zum Kauf angeboten und diese mit der Marke „PARTY ANIMAL“ beworben haben soll.
Die Bezeichnung „PARTY ANIMAL“ soll eine geschützte Marke der Pumpkin and Honey Bunny UG sein. Sie sei als Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum unter der Nummer 0179188815 eingetragen und in der Nizzaklasse 25 geschützt.
Bei den angebotenen Klamotten des Abgemahnten soll es sich allerdings nicht um Waren von der Pumpkin and Honey Bunny UG handeln.
Folglich wird dem Abgemahnten eine Markenrechtsverletzung vorgeworfen, indem er nicht originale Bekleidungsstücke unter der geschützten Marke „PARTY ANIMAL“ angeboten haben soll.
Forderung der Abmahnung:
Aufgrund der Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung geltend gemacht. Darüber hinaus wird die Auskunft über die Dauer der Markennutzung begehrt.
Schließlich wird ein Schadensersatz sowie die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten verlangt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Kanzlei Meissner & Meissner aus Berlin verschickt für die Pumpkin and Honey Bunny UG aus Berlin eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er im Internet Bekleidungsstücke zum Kauf angeboten und diese mit der Marke „PARTY ANIMAL“ beworben haben soll.
Die Bezeichnung „PARTY ANIMAL“ soll eine geschützte Marke der Pumpkin and Honey Bunny UG sein. Sie sei als Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum unter der Nummer 0179188815 eingetragen und in der Nizzaklasse 25 geschützt.
Bei den angebotenen Klamotten des Abgemahnten soll es sich allerdings nicht um Waren von der Pumpkin and Honey Bunny UG handeln.
Folglich wird dem Abgemahnten eine Markenrechtsverletzung vorgeworfen, indem er nicht originale Bekleidungsstücke unter der geschützten Marke „PARTY ANIMAL“ angeboten haben soll.
Forderung der Abmahnung:
Aufgrund der Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung geltend gemacht. Darüber hinaus wird die Auskunft über die Dauer der Markennutzung begehrt.
Schließlich wird ein Schadensersatz sowie die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten verlangt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.