Wieder Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Awender & Werner wegen falscher Widerrufsbelehrung
07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (100 mal gelesen)
Abmahnung der Rechtsanwälte Awender & Werner aus Bad Urach im Auftrag von Reebig-Warenimport wegen Verstößen gegen gesetzliche Informationspflichten.
Die Rechtsanwälte Awender & Werner aus Bad Urach vertreten die Interessen des Betreibers des eBay-Shops "Reebig-Warenimport", welcher online unter anderem E-Shishas und E-Zigaretten vertreibt. Die Rechtsanwälte Awender & Wernder verschicken nun Abmahnungen an Personen, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte auf der Plattform vertreiben und somit mit dem Mandanten der Rechtsanwälte Awender & Werner im Wettbewerb stehen. Nach ihrer Ansicht halten die von der Abmahnung betroffenen Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt wird insbesondere, dass die Betroffenen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung benutzen würden.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Daneben wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Anwalts- und Abmahnkosten gefordert. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Die Rechtsanwälte Awender & Werner aus Bad Urach vertreten die Interessen des Betreibers des eBay-Shops "Reebig-Warenimport", welcher online unter anderem E-Shishas und E-Zigaretten vertreibt. Die Rechtsanwälte Awender & Wernder verschicken nun Abmahnungen an Personen, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte auf der Plattform vertreiben und somit mit dem Mandanten der Rechtsanwälte Awender & Werner im Wettbewerb stehen. Nach ihrer Ansicht halten die von der Abmahnung betroffenen Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt wird insbesondere, dass die Betroffenen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung benutzen würden.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Daneben wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Anwalts- und Abmahnkosten gefordert. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für eine Rechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.