Mahnbescheid: JBB Rechtsanwälte beantragen Mahnbescheide für Sky
22.02.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (71 mal gelesen)
Die Rechtsanwälte Jaschinski Biere Brexl (JBB) aus Berlin, beantragen Mahnbescheide für die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG.
Die Rechtsanwälte Jaschinski Biere Brexl (JBB) aus Berlin, beantragen Mahnbescheide für die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG.
Inhalt des Mahnbescheids:
In dem Mahnbescheid wird die Zahlung eines Betrages in Höhe von 6291,20 Euro gefordert. Dieser Betrag setzt sich aus der Hauptforderung (5826,20 Euro) und den Verfahrenskosten sowie den Zinsen zusammen.
Dem Mahnbescheid war eine Abmahnung der JBB Rechtsanwälte aus dem Jahre 2019 vorausgegangen. Vorwurf der Abmahnung aus dem Jahre 2019 war, dass der Abgemahnte in seiner Gaststätte ein Fußballspiel öffentlich wiedergegeben haben soll, ohne die entsprechenden Nutzungsrechte und Lizenzen zu besitzen. Die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG sei ausschließliche Inhaberin der Nutzungs- und Lizenzrechte. Dieser Umstand sei bei einem Kontrollbesuch der Gaststätte festgestellt worden sein. Der Abgemahnten Gaststättenbetreiber sollte Zahlungsansprüche in Höhe von mehreren tausend Euro begleichen. Es wurde weiterhin ein Angebot zur außergerichtlichen Streitbeilegung gemacht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung oder einen Mahnbescheid erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung oder einem Mahnbescheid betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung oder des Mahnbescheids.
Die Rechtsanwälte Jaschinski Biere Brexl (JBB) aus Berlin, beantragen Mahnbescheide für die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG.
Inhalt des Mahnbescheids:
In dem Mahnbescheid wird die Zahlung eines Betrages in Höhe von 6291,20 Euro gefordert. Dieser Betrag setzt sich aus der Hauptforderung (5826,20 Euro) und den Verfahrenskosten sowie den Zinsen zusammen.
Dem Mahnbescheid war eine Abmahnung der JBB Rechtsanwälte aus dem Jahre 2019 vorausgegangen. Vorwurf der Abmahnung aus dem Jahre 2019 war, dass der Abgemahnte in seiner Gaststätte ein Fußballspiel öffentlich wiedergegeben haben soll, ohne die entsprechenden Nutzungsrechte und Lizenzen zu besitzen. Die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG sei ausschließliche Inhaberin der Nutzungs- und Lizenzrechte. Dieser Umstand sei bei einem Kontrollbesuch der Gaststätte festgestellt worden sein. Der Abgemahnten Gaststättenbetreiber sollte Zahlungsansprüche in Höhe von mehreren tausend Euro begleichen. Es wurde weiterhin ein Angebot zur außergerichtlichen Streitbeilegung gemacht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung oder einen Mahnbescheid erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung oder einem Mahnbescheid betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung oder des Mahnbescheids.