Abmahnung: MOOSREINER mahnt für Kaloud Patentverletzung ab | Shisha-Zubehör

30.11.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (98 mal gelesen)
Rechtsanwalt Moosreiner mahnt Betreiber von Shisha-Shops im Auftrage der Kaloud Inc. und der Kaloud Europe GmbH wegen angeblicher Patentverletzungen ab.

Rechtsanwalt Moosreiner aus München mahnt Betreiber von Shisha-Shops im Auftrage der Kaloud Inc. (Los Angeles) und der Kaloud Europe GmbH wegen angeblicher Patentverletzungen ab.

Über die Kaloud Europe GmbH:

Die Kaloud  Inc. (USA) tritt in Europa unter dem Namen Kaloud Europe GmbH auf. Die Kaloud Europe GmbH ist ebenso wie die Kaloud Inc. im Bereich der Gestaltung, Entwicklung, Herstellung und Einfuhr/Verkauf von Waren für Raucher tätig. Der Schwerpunkt liegt insbesondere im Bereich Wasserpfeifen (Shisha) und Wasserpfeifenzubehör.

Inhalt der Abmahnung:

Rechtsanwalt Moosreiner wirft dem Abgemahnten im Namen der Kaloud Inc./Kaloud Europe GmbH mehrere Patentrechtsverletzungen vor. Inhalt dieser Vorwürfe ist zunächst ein Kohlebehälter für Wasserpfeifen, welcher von der Kaloud Europe GmbH unter dem Namen "Kaloud Lotus 1+" vertrieben wird. Eine "sklavische Nachahmung" dieses Kohlebehälters "aus chinesischer Billigproduktion" habe der Abgemahnte ohne Genehmigung der Kaloud Europe GmbH auf Instagram beworben und auch zum Kauf angeboten. Dass es sich bei den Produkten um Fälschungen handle, lasse sich ohne Weiteres an der Preisgestaltung, der Farbgestaltung und der minderwertigen Qualität der Nachahmungen erkennen.
Dieses Verhalten des Abgemahnten stelle eine Patentrechtsverletzung dar. Die Kaloud Europe GmbH sei Inhaberin des europäischen Patents mit dem Titel "Wärmeregelungszubehör für eine Wasserpfeife" (Veröffentlichungsnummer EP 2 858 520). Die Entscheidung über dieses europäischen Patent sei am 25. Juli 2018 im europäischen Patentblatt veröffentlicht worden.

Des Weiteren wird der Vorwurf erhoben, der Abgemahnte habe auch eine Nachahmung des Tabakkopfes "Kaloud Samsaris Vitria" zum Kauf angeboten. Die "Fälschung" des Abgemahnten würde sämtliche Geschmacksmuster des Originals übernehmen und somit denselben Gesamteindruck schaffen. Die Kaloud Europe GmbH sei Inhaberin dieser eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster (005819505-0001 und 002861351-0001)

Forderungen aus der Abmahnung:

Der Abgemahnte wird aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben und Auskunft über Vertriebswege und die durch Nutzung des Patentes getätigten Umsätze zu erteilen. Zudem werden Ansprüche der erzielten Gewinne im Rahmen von Schadensersatz und Kosten für die anwaltliche Vertretung geltend gemacht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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