Abmahnung Kanzlei Lentze Stopper | UEFA Events SA
01.09.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (69 mal gelesen)
Die Kanzlei Lentze Stopper verschickt eine Abmahnung für die UEFA Events SA wegen des Weiterverkaufs von Tickets.
Die Kanzlei Lentze Stopper aus München verschickt eine Abmahnung für die UEFA Events SA wegen einer Urheber- und Markenrechtsverletzung.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er auf der Plattform eBay Tickets für die UEFA EURO 2020 zum Kauf angeboten haben soll.
Die Weitergabe von diesen Tickets ist nicht generell verboten. Aufgrund der Corona-Pandemie hat die UEFA ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ATGB) jedoch auf diese besonderen Umstände angepasst um das Infektionsgeschehen nachverfolgen zu können. Im vorliegendem Fall habe der Abgemahnte mit dem Weiterverkauf gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen.
Bei dem Kaufangebot soll der Abgemahnte zudem unzulässigerweise UEFA-Marken genutzt haben. Die UEFA ist die Inhaberin der Wortmarke „UEFA EURO 2020“ und der Bildmarke des Logos der UEFA EURO 2020. Diese sind mithin markenrechtlich geschützt.
Folglich wird dem Abgemahnten eine Urheber- und Markenrechtsverletzung vorgeworfen.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund der angeblichen Urheber- und Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus werden die entstandenen Kosten der Abmahnung geltend gemacht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Kanzlei Lentze Stopper aus München verschickt eine Abmahnung für die UEFA Events SA wegen einer Urheber- und Markenrechtsverletzung.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er auf der Plattform eBay Tickets für die UEFA EURO 2020 zum Kauf angeboten haben soll.
Die Weitergabe von diesen Tickets ist nicht generell verboten. Aufgrund der Corona-Pandemie hat die UEFA ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ATGB) jedoch auf diese besonderen Umstände angepasst um das Infektionsgeschehen nachverfolgen zu können. Im vorliegendem Fall habe der Abgemahnte mit dem Weiterverkauf gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen.
Bei dem Kaufangebot soll der Abgemahnte zudem unzulässigerweise UEFA-Marken genutzt haben. Die UEFA ist die Inhaberin der Wortmarke „UEFA EURO 2020“ und der Bildmarke des Logos der UEFA EURO 2020. Diese sind mithin markenrechtlich geschützt.
Folglich wird dem Abgemahnten eine Urheber- und Markenrechtsverletzung vorgeworfen.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund der angeblichen Urheber- und Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus werden die entstandenen Kosten der Abmahnung geltend gemacht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.