Abmahnung Kanzlei Bird & Bird wegen Markenrechtsverletzung | CrossFit, LLC
20.08.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (57 mal gelesen)
Die Kanzlei Bird & Bird LLP verschickt für CrossFit, LLC eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung.
Die Kanzlei Bird & Bird LLP aus Hamburg verschickt im Auftrag der CrossFit, LLC aus Washington eine Abmahnung wegen angeblicher Markenrechtsverletzung.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er auf der Plattform eBay etwas zum Kauf angeboten hat und hierbei die Marke „CrossFit“ ohne Lizenz und somit unberechtigt verwendet hat.
„CrossFit“ ist ein bekanntes Sport- und Fitnessprogramm des amerikanischem Unternehmens CrossFit, LLC. „CrossFit“ stellt eine rechtlich geschützte Marke dar und ist nicht nur international, sondern auch in Europa und Deutschland als Marke eingetragen.
Folglich wird vorliegend eine Markenrechtsverletzung geltend gemacht.
Forderung der Abmahnung:
Aufgrund der angeblichen Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Auskunft über Art und Umfang des konkreten Verkaufs verlangt. Darüber hinaus werden die entstandenen Kosten der Abmahnung sowie ein Schadensersatz, der in der Abmahnung nicht genau beziffert wurde, geltend gemacht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Kanzlei Bird & Bird LLP aus Hamburg verschickt im Auftrag der CrossFit, LLC aus Washington eine Abmahnung wegen angeblicher Markenrechtsverletzung.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er auf der Plattform eBay etwas zum Kauf angeboten hat und hierbei die Marke „CrossFit“ ohne Lizenz und somit unberechtigt verwendet hat.
„CrossFit“ ist ein bekanntes Sport- und Fitnessprogramm des amerikanischem Unternehmens CrossFit, LLC. „CrossFit“ stellt eine rechtlich geschützte Marke dar und ist nicht nur international, sondern auch in Europa und Deutschland als Marke eingetragen.
Folglich wird vorliegend eine Markenrechtsverletzung geltend gemacht.
Forderung der Abmahnung:
Aufgrund der angeblichen Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Auskunft über Art und Umfang des konkreten Verkaufs verlangt. Darüber hinaus werden die entstandenen Kosten der Abmahnung sowie ein Schadensersatz, der in der Abmahnung nicht genau beziffert wurde, geltend gemacht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.