Abmahnung: RA Hämmerling für Jörg Hofmann | Urheberrecht auf eBay
13.10.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (147 mal gelesen)
Die Rechtsanwaltskanzlei Hämmerling mahnt für Herrn Jörg Hofmann erneut einen eBay- Verkäufer wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an Lichtbildern ab.
Die Rechtsanwaltskanzlei Hämmerling aus Hamburg mahnt für Herrn Jörg Hofmann aus Henstedt-Ulzburg erneut einen eBay- Verkäufer wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an Lichtbildern ab.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird seitens der Kanzlei Hämmerling vorgeworfen, dass er auf eBay Untersetzer von Jever für Biergläser zum Kauf angeboten haben soll. Zum Bewerben dieser Untersetzer soll der Abgemahnte zwei Fotos in der eBay Anzeige verwendet haben, welche die Untersetzer und die Verpackung zeigen. Urheber dieser Fotos soll Herr Jörg Hofmann sein. Herr Hofmann halte die ausschließlichen Nutzungsrechte an den streitgegenständlichen Fotos. Der Abgemahnte habe nie eine Lizenz oder sonstige Erlaubnis zur Nutzung der Fotos gehabt. Durch das Veröffentlichen der Fotos in der eBay Anzeige, habe der Abgemahnte die Fotos gemäß § 19a UrhG öffentlich zugänglich gemacht und diese gemäß § 16 UrhG vervielfältigt. Zudem fehle eine Nennung des Urhebers. Somit liege eine Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts aus § 13 UrhG vor.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der abgemahnte eBay Verkäufer wird von der Kanzlei Hämmerling aufgefordert die Nutzung des Bildmaterials umgehend zu unterlassen und die Bilder aus dem Internet und von seinem Computer zu entfernen. Zudem soll der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Es wird ein umfassender Auskunftsanspruch bezüglich der Herkunft und der Nutzung der Bilder geltend gemacht. Außerdem wird ein Lizenzschadensersatz für die unberechtigte Bildnutzung verlangt. Dieser beläuft sich auf 594,00 Euro pro Bild. Da der Abgemahnte zwei Bilder unberechtigt genutzt habe, belaufe sich der Lizenzschaden auf 1.188,00 Euro. Auch die Abmahnkosten und Recherchekosten soll der Abgemahnte zahlen. Insgesamt wird die Zahlung von 2.327,10 Euro verlangt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Rechtsanwaltskanzlei Hämmerling aus Hamburg mahnt für Herrn Jörg Hofmann aus Henstedt-Ulzburg erneut einen eBay- Verkäufer wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an Lichtbildern ab.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird seitens der Kanzlei Hämmerling vorgeworfen, dass er auf eBay Untersetzer von Jever für Biergläser zum Kauf angeboten haben soll. Zum Bewerben dieser Untersetzer soll der Abgemahnte zwei Fotos in der eBay Anzeige verwendet haben, welche die Untersetzer und die Verpackung zeigen. Urheber dieser Fotos soll Herr Jörg Hofmann sein. Herr Hofmann halte die ausschließlichen Nutzungsrechte an den streitgegenständlichen Fotos. Der Abgemahnte habe nie eine Lizenz oder sonstige Erlaubnis zur Nutzung der Fotos gehabt. Durch das Veröffentlichen der Fotos in der eBay Anzeige, habe der Abgemahnte die Fotos gemäß § 19a UrhG öffentlich zugänglich gemacht und diese gemäß § 16 UrhG vervielfältigt. Zudem fehle eine Nennung des Urhebers. Somit liege eine Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts aus § 13 UrhG vor.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der abgemahnte eBay Verkäufer wird von der Kanzlei Hämmerling aufgefordert die Nutzung des Bildmaterials umgehend zu unterlassen und die Bilder aus dem Internet und von seinem Computer zu entfernen. Zudem soll der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Es wird ein umfassender Auskunftsanspruch bezüglich der Herkunft und der Nutzung der Bilder geltend gemacht. Außerdem wird ein Lizenzschadensersatz für die unberechtigte Bildnutzung verlangt. Dieser beläuft sich auf 594,00 Euro pro Bild. Da der Abgemahnte zwei Bilder unberechtigt genutzt habe, belaufe sich der Lizenzschaden auf 1.188,00 Euro. Auch die Abmahnkosten und Recherchekosten soll der Abgemahnte zahlen. Insgesamt wird die Zahlung von 2.327,10 Euro verlangt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.