Abmahnung: Chmiel Consulting | Urheberrechtsverletzung
16.03.2022, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (296 mal gelesen)
Die Chmiel Consulting mahnt einen Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen ab.
Die Chmiel Consulting aus Dinslaken mahnt einen Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen ab und kündigt die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens an.
Inhalt der Abmahnung:
In dem Schreiben der Chmiel Consulting wird dem abgemahnten Anschlussinhaber vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung an dem Werk "Eisblume - Für immer" begangen zu haben. Diese Urheberrechtsverletzung soll in Form von Filesharing über die Plattform "bitreactor" stattgefunden haben. Weiter heißt es in dem Schreiben, dass Chmiel Consulting vom Rechteinhaber die Forderung übertragen worden sei und somit eine Berechtigung zum Einzug der Forderung bestehe. Weiter wird ausgeführt, dass es ein vorheriges Schreiben seitens Chmiel Consulting gab, in welchem der Forderungsbetrag von 865,44 Euro geltend gemacht und ein entsprechendes Vergleichsangebot unterbreitet wurde. Auf dieses Schreiben habe der Abgemahnte nie geantwortet.
Forderungen aus der Abmahnung:
Chmiel Consulting teilt in dem Abmahnschreiben mit, dass man sich auf Grund der ausgebliebenen Antwort seitens des Abgemahnten gezwungen sehe, den Antrag für ein gerichtliches Mahnverfahren vorzubereiten. Zudem wird eine weitere Frist zu Zahlung der 865,44 Euro gesetzt. Bei Zahlung des Betrags innerhalb der Frist, könne der Abgemahnte das gerichtliche Verfahren beenden.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Chmiel Consulting aus Dinslaken mahnt einen Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen ab und kündigt die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens an.
Inhalt der Abmahnung:
In dem Schreiben der Chmiel Consulting wird dem abgemahnten Anschlussinhaber vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung an dem Werk "Eisblume - Für immer" begangen zu haben. Diese Urheberrechtsverletzung soll in Form von Filesharing über die Plattform "bitreactor" stattgefunden haben. Weiter heißt es in dem Schreiben, dass Chmiel Consulting vom Rechteinhaber die Forderung übertragen worden sei und somit eine Berechtigung zum Einzug der Forderung bestehe. Weiter wird ausgeführt, dass es ein vorheriges Schreiben seitens Chmiel Consulting gab, in welchem der Forderungsbetrag von 865,44 Euro geltend gemacht und ein entsprechendes Vergleichsangebot unterbreitet wurde. Auf dieses Schreiben habe der Abgemahnte nie geantwortet.
Forderungen aus der Abmahnung:
Chmiel Consulting teilt in dem Abmahnschreiben mit, dass man sich auf Grund der ausgebliebenen Antwort seitens des Abgemahnten gezwungen sehe, den Antrag für ein gerichtliches Mahnverfahren vorzubereiten. Zudem wird eine weitere Frist zu Zahlung der 865,44 Euro gesetzt. Bei Zahlung des Betrags innerhalb der Frist, könne der Abgemahnte das gerichtliche Verfahren beenden.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.