Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films "Es, Kapitel 2"

24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (73 mal gelesen)
Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films "Es, Kapitel 2"

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer verschickte kürzlich ein Schreiben, in dem das Filesharing des Films "Es, Kapitel 2" abgemahnt wird.

Der Film "Es, Kapitel 2" ist ein Horrorfilm von Andy Muschietti und die Fortsetzung zum ersten Teil "Es". Er beruht auf dem Roman des Autoren Stephen King und spielt 27 Jahre nach den Ereignissen des Sommers 1989, indem eine Gruppe junger Kinder den "Club der Verlierer"gründete. Es ereignen sich erneut eigenartige Dinge in der Stadt Derry. Sie wird erneut von einer Mordserie heimgesucht und dem Bibliothekar Mike Hanlon wird schnell bewusst, was los ist. Schnell kontaktiert er seine ehemaligen Freunde vom Club der Verlierer, welche jedoch mittlerweile in verschiedenen Städten wohnen.

Die Kanzlei Waldorf Frommer wirft dem Adressaten des Abmahnschreibens vor, den Film zum Download bereitgestellt zu haben.

Der Abgemahnte wird zur Abgabe einer fristgemäßen strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Ebenfalls werden ein Lizenzschadensersatz sowie die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

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